Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Nach Artikel 20a des Grundgesetztes muss die Verbandsgemeinde Gerolstein ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde erfolgt dies nach sachlichen Kriterien im Rahmen der Flächennutzungsplanung.

Die Grundlage für diese Steuerung durch Fortschreibung des FNP oder Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans nach § 5 (2b) BauGB bildet ein flächendeckendes Gesamtkonzept für das gesamte Verbandsgemeindegebiet. Unter Anwendung eines Katalogs von Ausschluss- und Vorbehaltskriterien („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien sowie sonstige öffentliche Belange, die einer Windenergienutzung entgegenstehen können) wurden potenziell geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie ermittelt, wodurch eine Konzentration von Windenergieanlagen auf siedlungs- und landschaftsverträgliche Standorte gewährleistet werden soll.

Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes -Teilbereich Erneuerbare Energien - gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 29.02.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 20.03. bis 24.04.2023. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2023 vorgenommen. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, nach Anpassung der Planung die Offenlage durchzuführen.


Neben dem Planentwurf 


werden folgende umweltrelevanten Informationen und Unterlagen öffentlich ausgelegt:

  • Städtebauliche Begründung

Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei der Standortfindung berücksichtigt wurden.

  • Umweltbericht

Er enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Ausweisung von Sondergebieten für Windenergie vorbereitet werden (baubedingte, anlagenbedingte, betriebsbedingte).

Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope, Funktionsverlust des Biotopverbunds, Beeinträchtigung windkraftsensibler Arten, Beeinträchtigung ausgewiesener Schutzgebiete), Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen (Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Eisabfall und Eiswurf, optisch bedrängende Wirkung). Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben (Bestand, Nutzungen, Umweltziele und betroffene Schutzgüter). Es werden außerdem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.

  • Sondergutachten Artenschutz
    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung  - Fachbeitrag Naturschutz zu Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen bei Hallschlag (Landkreis Vulkaneifel)
  • Sondergutachten FFH-Verträglichkeit
    • Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Duppacher Rücken“
    • Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Schneifel“
    • Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel“
    • Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiete „Vulkaneifel“
  • Sondergutachten Umfassung Schönfeld

Hier wurden Sichtfeldanalysen und Visualisierungen von ausgewählten Punkten im Bereich der Ortslage Schönfeld erstellt. Anhand dieser Untersuchungen wurden die Sichtbeziehungen bei Umsetzung aller Eignungsflächen für die Windenergienutzung analysiert und Empfehlungen zur Vermeidung einer Umfassungswirkung gegeben.

  • Landschaftsplan-Teilfortschreibung Windenergie (Entwurf 2023) der VG Gerolstein und Landschaftsplan der ehemaligen VG Obere Kyll (2004)

Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde. Dabei werden in Hinblick auf die Windenergienutzung besonders das Landschaftsbild, der Biotopverbund und die Betroffenheit schutzwürdiger Flächen betrachtet und geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Eingriffen durch die Windenergienutzung aufgezeigt.

Im gesonderten Dokument „Berücksichtigung der Landschaftsplanung“ (Anhang zum Umweltbericht) wird dargelegt, inwieweit die Aussagen der Landschaftsplanung im Konflikt mit der Windenergieplanung stehen und mit welchen Maßnahmen ggf. entstehende Konflikte bewältigt werden können.


Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

Themenübergreifend

  • Industrie- und Handelskammer

Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Tourismus sowie auf Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung

  • Kreisverwaltung des Vulkaneifelkreises

Hinweise zur Beachtung der regionalplanerischen Ziele mit Umweltbezug, auf im weiteren Verfahren zu berücksichtigende Artenschutzbelange, auf betroffene Ökokontoflächen, auf die Betroffenheit der Naturparke und die Betroffenheit landwirtschaftlicher Belange

  • Planungsgemeinschaft Region Trier

Hinweise zur Beachtung regionalplanerischer Vorgaben hinsichtlich Biotopverbund und Erholungsfunktion

  • Ortsgemeinde Duppach

Hinweis zum Zustand von Waldbeständen im kommunalen Eigentum und zu möglichen optischen Beeinträchtigungen durch die Errichtung von WEA

  • Ortsgemeinde Kerschenbach

Hinweise zur Windhöffigkeit, zur Akzeptanz von WEA in der Bevölkerung und zu Eingriffen in die Landschaft

  • Ortsgemeinde Stadtkyll

Hinweise zur Belastung der Landschaft und der Menschen in der VG durch WEA und zum Freihaltebereich um die Wildbrücke über die B51

  • Gemeinde Dahlem

Hinweise zur Auswirkung der Planung auf die touristische Nutzung und auf Baudenkmäler sowie generell auf die Natur- und Kulturlandschaft bzw. das Landschaftsbild

  • Firma Arenberg-Schleiden GmbH, Düsseldorf

Hinweise zur bestehenden Vorbelastung durch WEA, zur ökologischen Wertigkeit betroffener Waldbestände, zur Windhöffigkeit und zur Möglichkeit des Waldumbaus in klimastabile Mischwälder

  • Firma EWP Eifel-Windpark Ormont-Stadtkyll GmbH & Co. KG, Kall

Hinweise zur Umfassungswirkung der geplanten Sondergebiete auf Ortslagen, zur Konzentrationswirkung im Landschaftsbild, zur Windhöffigkeit, zu Waldgebieten mit besonders schützenswerten Funktionen, zum Freihaltebereich um die Wildbrücke und zu Flächen für den Rohstoffabbau

  • Firma KEVER PBB mbH, Kall

Hinweise zur Umfassungswirkung der geplanten Sondergebiete auf Ortslagen, zur Konzentrationswirkung im Landschaftsbild, zur Windhöffigkeit, zu Wasserschutzgebieten, zu Waldgebieten mit besonders schützenswerten Funktionen, zum Freihaltebereich um die Wildbrücke, zur Berücksichtigung von Artenschutz und Biotopverbund und zu Sichtachsen und Denkmäler sowie zum Rohstoffabbau

  • Firma JUWI GmbH, Wörrstadt

Hinweise zur Windhöffigkeit, zur Vorbelastung des Landschaftsbildes, zum Schutzabstand zu Wohnbauflächen und zur Wildbrücke an der B51

  • Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde, Zülpich-Enzen

Hinweise zur Umweltbelastung durch Windenergieanlagen und zu Auswirkungen von WEA auf die menschliche Gesundheit und auf Tiere. Anmerkungen zur Betroffenheit von Schutzgebieten und von Quellgebieten sowie zu Auswirkungen auf den Tourismus

  • Eifelverein, Düren

Hinweise zur Auswirkung von WEA auf FFH-Gebiete, biotopkartierte Bereiche und Tierarten

  • Landesjagdverband

Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen im Wald und zum Artenschutz

  • NABU Gruppe Kylleifel, Feusdorf

Hinweise zu notwendigen Artenschutzmaßnahmen, zum Schutz von Biotopen, zum Schutz wassersensibler Gebiete und zu möglichen Auswirkungen auf den Tourismus sowie zum Rückbau von WEA

  • Naturschutzinitiative e.V., Quirnbach/Westerwald

Hinweise auf zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen, zur Betroffenheit landesplanerischer Umweltziele, zur Berücksichtigung gesetzlich geschützter Biotope, zur Betroffenheit des Naturparks Vulkaneifel und schutzwürdiger alter Wälder; Anmerkungen zu den Natura 2000–Vorprüfungen, zum Artenschutz, zur Waldbrandgefahr, zur Windhöffigkeit und zu sonstigen möglicherweise negativen Wirkungen von Windenergieanlagen

  • Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Walsdorf

Hinweise und Anmerkungen zur räumlichen Verteilung der Sondergebiete, zum Schutzabstand zu Wohngebieten, zu gesundheitlichen Auswirkungen, zur Erdbebenmessstation, zum Artenschutz, zum Landschaftsschutz und zum Tourismus, zur Inanspruchnahme von Waldflächen sowie zum Grund- und Trinkwasserschutz

  • Bürgerinitiative Sturm im Wald e.V., Üxheim

Hinweise und Anmerkungen zur räumlichen Verteilung der Sondergebiete, zur naturschutzfachlichen Wertigkeit der Sondergebiete, zur Betroffenheit von Schutzgebieten, des Wasserhaushaltes, der Erdbebenmessstation, zu gesundheitlichen Auswirkungen, zum Artenschutz, zum Landschaftsschutz und zum Tourismus sowie zur Inanspruchnahme von Waldflächen

  • Private Anregungen
    • Hinweise und Anmerkungen zu Waldfunktionen und zur Walderhaltung
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung von Schutzgebieten und schutzwürdigen Flächen
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung von Tieren und der Biodiversität
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung der Gesundheit
    • Hinweise und Anmerkungen zur Beeinträchtigung des Tourismus und der Erholungsfunktion
    • Hinweise und Anmerkungen zum Verlust von Lebensqualität

 

Wald, Forst- und Landwirtschaft

  • DLR Eifel

Flächeninanspruchnahme für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen soll nicht zu Lastenlandwirtschaftlicher Nutzflächen erfolgen.

  • Forstamt Gerolstein

Hinweise zum Mindestabstand zwischen unterem Rotorende und Waldoberfläche, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Waldfunktionen, zur waldschonenden Erschließung zukünftiger WEA-Standorte, zu Schutz- und Erholungswirkungen des Waldes und zu besonders geschützten Biotopen und zum Erhalt bestimmter Waldflächen

  • Forstamt Hillesheim

Hinweis auf einen Schwarzstorch-Horst und Anmerkungen zur hydrogeologischen Situation im Bereich des Kerpener Waldes

Schutzgut Mensch

  • SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Hinweise zum Immissionsschutz und der Berücksichtigung von Vorbelastungen


Schutzgut Wasser

  • SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Hinweise auf die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge und zum Schutz von Fließgewässern und Quellbereichen

  • Verbandsgemeindewerke Gerolstein

Hinweis auf den Umgang mit Wasserschutzgebieten und zur Betroffenheit der öffentlichen Wasserversorgung


Schutzgut Boden

  • Landesamt für Geologie und Bergbau

Hinweise zu Boden, Baugrund und zu rutschungsgefährdeten Bereichen sowie zu Rohstoffabbauflächen und zum Erdbebendienst

  • Universität Köln – Erdbebenstation Bensberg

Hinweis zur Erdbebenmessstation


Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-/-

Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Hinweis zu möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern und zu archäologischen Fundstellen


In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Zeit

vom 01.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024

im Internet unter der Adresse https://www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/teilfortschreibung-windenergie/ und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal.rlp.de/) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs .2 Satz 4 Nr. 4 BauGB ein Zugang zu den oben genannten Unterlagen über öffentliche Lesegeräte im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ebenso weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gerolstein, 17.11.2023

Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

Anlagen