Schiedspersonen
Schiedspersonen, auch Friedensrichter, Schiedsmänner oder Schlichter genannt, sind zuständig für ein Schiedsverfahren. Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Die Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen streitenden Parteien zu schlichten und einen Vergleich herbei zu führen (Vertrag zwischen beiden Parteien).
Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 28. März 2019 wurden nach § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz nachfolgende drei Schiedsamtsbezirke gebildet:
Schiedsamtsbezirk 1 - Gerolstein (ehemalig Gerolsteiner Land)
Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Rockeskyll und Salm
Schiedsamtsbezirk 2 - Hillesheim (ehemalig Hillesheimer Land)
Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum
Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll)
Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Schönfeld, Steffeln und Auel.