Erneuerbare Energien
Hintergrund
Das Pariser Klimaschutzabkommen - mit dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen - setzt den Rahmen für die Klimaschutzanstrengungen für Deutschland. Dazu zählt u.a. der Ausbau "Regenerativer Energien" wie Wind- und Sonnenkraft.
Nach dem „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung sollen die Kommunen bis 2032 auf 2,2 Prozent ihres jeweiligen Gebiets Strom mithilfe von Windenergie produzieren.
Im Rahmen dessen ist auch die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit Erneuerbaren Energien zu treffen. Dazu schreibt die Verbandsgemeinde Gerolstein derzeit den Flächennutzungsplan „Regenerative Energien“ fort. In dieser Fortschreibung werden auch Eignungsbereiche für Windenergie ausgewiesen.
Mit der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes verfolgt die Verbandsgemeinde das Ziel, die Windenergieanlagen auf siedlungs- und landschaftsverträgliche Standorte zu konzentrieren sowie die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein kommt nach den Berechnungen des beauftragten Planungsbüros BGH-Plan aktuell auf 1,1 Prozent. Nach der Eignungsanalyse der möglichen Sondergebiete für Windkraft-Anlagen (WKA) stünden insgesamt 2,48 Prozent der Verbandsgemeinde-Fläche zur Verfügung.
Dazu werden in der Verbandsgemeinde 638,4 ha neue Sondergebiete für Windenergie ausgewiesen (ca. 1,4 % der VG-Fläche). Die bestehenden Sondergebiete aus dem Flächennutzungsplan der ehemaligen VG Oberen Kyll und aus dem Regionalen Raumordnungsplan haben eine Fläche von zusammen 501 ha (ca. 1,10 % der VG-Fläche).
Insgesamt werden damit 1.139,7 ha Sondergebietsflächen ausgewiesen (172,3 ha bestehende Vorranggebiete, 329,0 ha bestehende Sondergebiete und 638,4 ha Neuausweisungen). Das entspricht ca. 2,5 % der VG-Fläche.
Alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein bewusst.
Unterlagen für Zustimmungsverfahren
Hier finden Sie alle Unterlagen zur Teilfortschreibung einschl. der Planzeichnung sowie der Restriktionsanalyse für das Zustimmungsverfahren durch die Ortsgemeinden und Städte der Verbandsgemeinde Gerolstein.
Verfahren & Status
Am 31.10.2019 hat der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien – für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein beschlossen. Die Gremien der Verbandsgemeinde Gerolstein befassen sich seitdem mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie.
Bereits in seiner Sitzung am 02.07.2020 hatte der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss für den Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese Empfehlung wurde auf verschiedenen Ebenen diskutiert, bewertet und letztlich in der Ausschuss-Sitzung am 30.08.2021 weitgehend bestätigt. Lediglich eine konkrete Festlegung zum Kriterium „Abstand von Windenergieanlagen zu Ferienparks“ wurde zurückgestellt und sollte der weiteren Diskussion im Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 16.09.2021 vorbehalten bleiben.
Am 16.09.2021 hat der Verbandsgemeinde die Kriterien für die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien beschlossen und ebenso entschieden, dass eine konkrete Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaik unterbleibt und die Planung den Ortsgemeinden überlassen wird. Damit wurde die Teilfortschreibung zugleich nur noch auf Windenergie beschränkt.
Bei den Eignungsflächen für Windenergieanlagen (WEA) wurden vom Verbandsgemeinderat neben den gesetzlichen Ausschlusskriterien weitere, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gleich geltende Kriterien definiert und bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde die landesplanerische Stellungnahme beantragt.
Mit Beschlussfassung vom 29.09.2022 erfolgte die Anpassung der Planunteranlagen an die landesplanerische Stellungnahme sowie die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (4. Fortschreibung des LEP IV, Windenergieflächenbedarfsgesetz). Anhand der Planung wurde die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Gerolstein - Windenergie wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03. bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten/können die Unterlagen über diese Website eingesehen werden.
Über das umfassende Plan- und Offenlegungs-Verfahren haben wir in Folge in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Mai 2023 informiert.
Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden, Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 39 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht: 11 von Unternehmen und Verbänden und 814 von Privatpersonen.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der eingegangenen Anregungen vorbereitet und vorgestellt.
Die Würdigung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Bauen und Umwelt am 3. August 2023 sowie nachfolgend in der VG-Ratssitzung am 12. September 2023. Der Verbandsgemeinderat beschloss zudem das vorgestellte landschaftsplanerische Konzept in Form des Landschaftsplanes zur Integration in die Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie. Die jeweiligen Änderungen wurde im Nachgang eingepflegt und die Offenlage durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gerolstein - Windenergie wurde mit Schreiben vom 27.11.2023 eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 01.12.2023 bis 05.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger Bekanntmachung am 24.11.2023 im Mitteilungsblatt.
Nachdem über die Stellungnahmen/Anregungen im Fachausschuss und Verbandsgemeinderat beraten wurden, folgten als nächste Verfahrensschritte die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sowie die Offenlage des überarbeiteten und ergänzten Planentwurfs nach Baugesetzbuch.
Hintergrund: Aufgrund der Abweichungen von den Zielen der Raumordnung (z. B. Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung) im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier - Teilfortschreibung Windenergie 2004 – ist die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergie nur im Rahmen eines gesonderten Zielabweichungsverfahrens und unter den hierfür in § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. § 10 Abs. 6 LPlG genannten Voraussetzungen möglich.
Die Abwägung/Würdigung der Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.04.2024. Der dort beschlossene Entwurf des Flächennutzungsplanes muss dann den Gemeinden zur Zustimmung vorlegt werden, da nach § 67 Abs. 2 GemO RLP die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Gemeinden bedarf.
Alle Unterlagen sind im Gremien- und Bürgerinformationsportal einsehbar.
Bauleitplanungen
- 2023-03-10 Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein - Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP)
- 2023-11-24 Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein - Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP) gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 2 b), Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2, 4a BauGB
Beschlussfassungen
- 2019-10-31 Fortschreibung FNP - Teilbereich Erneuerbare Energien - Aufstellungsbeschluss
- 2020-09-08 Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan; Vorbereitung zur Vergabe des Planungsauftrages
- 2021-09-16 FNP - Teilfortschreibung Erneuerbare Energien - Eignungsflächen für Windenergie
- 2022-05-12 Informationen über den Flächennutzungsplan Erneuerbare Energien
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Windenergie - Festlegung von Freihaltesektoren in dem Ortsteil Stadtkyll - Schönfeld
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Landesplanerische Stellungnahme
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Annahme der Planung
- 2023-05-11 Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Definition von Begriffen des Kriterienkataloges
- 2023-09-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Würdigung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
- 2023-09-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Beschluss zur Offenlage
- 2023-10-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Beratung und Beschlussfassung über den Landschaftsplan
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