Erneuerbare Energien
Hintergrund
Das Pariser Klimaschutzabkommen - mit dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen - setzt den Rahmen für die Klimaschutzanstrengungen für Deutschland. Dazu zählt u.a. der Ausbau "Regenerativer Energien" wie Wind- und Sonnenkraft.
Nach dem „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung sollen die Kommunen bis 2032 auf 2,2 Prozent ihres jeweiligen Gebiets Strom mithilfe von Windenergie produzieren.
Im Rahmen dessen war auch die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit Erneuerbaren Energien zu treffen. Dazu hat die Verbandsgemeinde Gerolstein den Flächennutzungsplan „Regenerative Energien“ fortgeschrieben. In dieser Fortschreibung werden auch Eignungsbereiche für Windenergie ausgewiesen.
Für das Gebiet der ehemaligen VG Obere Kyll bestand bereits eine rechtskräftige Teilfortschreibung eines Flächennutzungsplans Windenergie aus dem Jahr 2015. Für die ehemaligen Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein lagen vor 2019 keine entsprechenden Planwerke vor. Mit der Fusion der ehemaligen VGs Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll zum Jahresbeginn 2019 wurde beschlossen, eine einheitliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für Windenergie für das gesamte Gebiet der neuen VG Gerolstein umzusetzen.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat die Flächen für die Windenergienutzung in einem mehrjährigen und öffentlich begleiteten Verfahren ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde 2019 gefasst; nach Beteiligung der Fachbehörden, der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit wurde die Planung 2024 beschlossen, 2025 genehmigt und anschließend wirksam.
- 31.10.2019: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Teilfortschreibung „Windenergie“
- ab 20.03.2023: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- 12.09.2023: Abwägung der ersten Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
- ab 01.12.2023: Förmliche Offenlage
- 11.04.2024: Abwägung, Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Offenlage
- November/Dezember 2024: Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO
- 17.12.2024: Feststellungsbeschluss durch den VG-Rat
- 23.06.2025: Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel
- 03.07.2025: Bekanntmachung; damit wurde die Teilfortschreibung wirksam
Alle Beteiligten waren und sind sich ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein bewusst.
Nach der Eignungsanalyse der möglichen Sondergebiete für Windkraftanlagen (WKA) stehen insgesamt 2,48 Prozent der Verbandsgemeindefläche zur Verfügung. Ziel ist, die Windenergienutzung auf geeignete und möglichst wenige Standorte zu konzentrieren und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz Rechnung zu tragen. Insgesamt werden ca. 1.140 ha Sondergebietsflächen ausgewiesen (172,3 ha bestehende Vorranggebiete, 329,0 ha bestehende Sondergebiete und 638,4 ha Neuausweisungen).
Der eigene Strombedarf wird mittlerweile zu über 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt – das Ziel ist, künftig sogar doppelt so viel Strom zu produzieren, wie vor Ort verbraucht wird.
Teilfortschreibung Windenergie
- 2021-09-16 FNP - Teilfortschreibung Erneuerbare Energien - Eignungsflächen für Windenergie
- 2021-09-30 Windenergieanlagen - Antrag Landesplanerische Stellungnahme - Sondergutachten Schönfeld
- 2022-05-12 Informationen über den Flächennutzungsplan Erneuerbare Energien - Windenergie
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Windenergie - Festlegung von Freihaltesektoren in dem Ortsteil Stadtkyll - Schönfeld
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Landesplanerische Stellungnahme
- 2022-09-29 FNP - Teilfortschreibung Regenerative Energien - Annahme der Planung
- 2023-03-10 Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein - Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP)
- 2023-09-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Würdigung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
- 2023-09-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Beschluss zur Offenlage
- 2023-10-12 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie - Beratung und Beschlussfassung über den Landschaftsplan
- 2023-11-24 Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein - Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP) gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 2 b), Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2, 4a BauGB
- 2025-03-25 Abwägungstabelle - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
- 2025-03-25 Abwägungstabelle - Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden
- 2025-03-25 Abwägungstabelle - Bürger:innen nach Themen und Einzelstellungnahmen
- 2025-07-04 Zusammenfassende Erklärung FNP-Teilfortschreibung Windenergie
- 2025-07-04 Städtebauliche Begründung FNP-Teilfortschreibung Windenergie
- 2025-06-12 Planzeichnung FNP-Teilfortschreibung Windenergie
- 2025-06-12 Karte 3 - Sondergebiete nach Genehmigung und geschützte Biotope
- 2025-06-12 Karte 2 - Sondergebiete nach Genehmigung
Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik
