Erneuerbare Energien
Das Pariser Klimaschutzabkommen - mit dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen - setzt den Rahmen für die Klimaschutzanstrengungen für Deutschland. Dazu zählt u.a. der Ausbau "Regenerativer Energien" wie Wind- und Sonnenkraft.
Nach dem „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung sollen die Kommunen bis 2032 auf 2,2 Prozent ihres jeweiligen Gebiets Strom mithilfe von Windenergie produzieren.
Im Rahmen dessen ist auch die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit Erneuerbaren Energien zu treffen. Dazu schreibt die Verbandsgemeinde Gerolstein derzeit den Flächennutzungsplan „Regenerative Energien“ fort. In dieser Fortschreibung werden auch Eignungsbereiche für Windenergie ausgewiesen.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein kommt nach den Berechnungen des beauftragten Planungsbüros BGH-Plan aktuell auf 1,1 Prozent. Nach der Eignungsanalyse der möglichen Sondergebiete für Windkraft-Anlagen (WKA) stünden insgesamt 2,48 Prozent der Verbandsgemeinde-Fläche zur Verfügung.
Alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein bewusst.
Die Gremien der Verbandsgemeinde Gerolstein befassen sich seit 2020 mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie.
Bereits in seiner Sitzung am 02.07.2020 hatte der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss für den Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese Empfehlung wurde auf verschiedenen Ebenen diskutiert, bewertet und letztlich in der Ausschuss-Sitzung am 30.08.2021 weitgehend bestätigt. Lediglich eine konkrete Festlegung zum Kriterium „Abstand von Windenergieanlagen zu Ferienparks“ wurde zurückgestellt und sollte der weiteren Diskussion im Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 16.09.2021 vorbehalten bleiben.
Bei den Eignungsflächen für Windenergieanlagen (WEA) wurden vom Verbandsgemeinderat neben den gesetzlichen Ausschlusskriterien weitere, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gleich geltende Kriterien definiert und bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde die landesplanerische Stellungnahme beantragt worden.
In der Sitzung vom 29.09.2022 wurde über die Auswirkungen der landesplanerischen Stellungnahme vom 17.03.2022 beraten. Die Ergebnisse aus der landesplanerischen Stellungnahme wurden vorgestellt sowie die daraus folgenden Änderungen für die Planung beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Gerolstein - Windenergie wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03. bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten/können die Unterlagen über diese Website eingesehen werden.
Über das umfassende Plan- und Offenlegungs-Verfahren haben wir in Folge in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Mai 2023 informiert.
Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden, Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 39 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht: 11 von Unternehmen und Verbänden und 814 von Privatpersonen.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der eingegangenen Anregungen vorbereitet und vorgestellt.
Die Würdigung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Bauen und Umwelt am 3. August 2023 sowie nachfolgend in der VG-Ratssitzung am 12. September 2023.
Nachdem über die Stellungnahmen/Anregungen im Fachausschuss und Verbandsgemeinderat beraten wurden, sind als nächste Verfahrensschritte die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sowie die Offenlage des überarbeiteten und ergänzten Planentwurfs nach Baugesetzbuch vorgesehen.
Hintergrund: Aufgrund der Abweichungen von den Zielen der Raumordnung (z. B. Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung) im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier - Teilfortschreibung Windenergie 2004 – ist die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergie nur im Rahmen eines gesonderten Zielabweichungsverfahrens und unter den hierfür in § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. § 10 Abs. 6 LPlG genannten Voraussetzungen möglich.
Alle Unterlagen sind im Gremien- und Bürgerinformationsportal einsehbar.
- 2020-09-18 Beginn eines mehrstufigen Verfahrens
- 2020-09-25 Schutzkriterien ergänzen gesetzliche Vorgaben
- 2020-10-02 Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bilden zweite Säule
- 2021-09-30 Windenergieanlagen - Antrag Landesplanerische Stellungnahme - Sondergutachten Schönfeld
- 2021-10-14 PV-Anlagen - Kriterienkatalog - Planungshoheit Ortsgemeinden