Das Land Rheinland-Pfalz möchte bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen und hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken. Erreicht werden soll dies, indem u.a. zwei Prozent der gesamten Landesfläche für Erneuerbare Energien wie Sonne-, Wind- und Wasserkraft zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen dessen ist auch die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit Erneuerbaren Energien treffen. Alle Beteiligten sind sich dabei ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung der Erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der VG Gerolstein bewusst.
Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten „privilegierten Vorhaben“ (§ 35 Baugesetzbuch), die im Außenbereich generell zulässig sind, soweit „öffentliche Belange“ nicht entgegenstehen. Öffentliche Belange sind in dem Zusammenhang insbesondere naturschutz- und immissionsschutzrechtliche Vorschriften. Durch eine Flächennutzungsplanung kann die generelle Zulässigkeit solcher Anlagen eingeschränkt und gesteuert werden. Von dieser Möglichkeit zur Steuerung und Einschränkung möchte die Verbandsgemeinde Gerolstein, die vor Ort für die Flächennutzungsplanung zuständig ist, Gebrauch machen.
In der „neuen“ Verbandsgemeinde Gerolstein steht die Flächennutzungsplanung für „Erneuerbare Energien“ erst am Anfang eines mehrstufigen und über Jahre laufenden Verfahrens.
In den früheren Verbandsgemeinden Gerolstein (alt) und Hillesheim wurden die Aufstellungsverfahren für Flächennutzungspläne „Erneuerbare Energien“ bereits vor Jahren gestartet; diese Verfahren konnten aber vor der Fusion nicht abgeschlossen werden. Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll besteht eine bis 2026 rechtskräftige Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“.
Der VG-Rat der „neuen“ Verbandsgemeinde Gerolstein hat am 31.10.2019 einen "Aufstellungsbeschluss“ zur Neuplanung gefasst und damit das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein im Bereich der erneuerbaren Energien eingeleitet.
Nun sind für das gesamte VG-Gebiet (rd. 455 qkm) einheitliche Kriterien zur Ausweisung potentieller Eignungsflächen festzulegen. Ob die Eigentümer von künftigen Eignungsflächen (Kommunen, Landesforsten, private Eigentümer usw.) ihre Grundstücke tatsächlich zur Errichtung von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen nutzen werden, ist heute noch völlig offen.
Ziel der Verbandsgemeinde wird es sein, bei den Erneuerbaren Energie mehr als nur den Energiebedarf in der Region zu decken. Um die „Energiewende“ - mit Abschaltung von Kernkraft- und Kohlekraftwerken - zu schaffen, ist es erforderlich, dass ländlich geprägte Regionen die Errichtung von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen zulassen, da solche Anlagen naturgemäß in großstädtischen Regionen nicht möglich sind.
Unter Abwägung von Chancen, Risiken und Nachteilen wird ein ausgewogenes Ergebnis gesucht, um in einem vertretbaren Umfang Anlagen zur Erzeugung regernativer Energie zu ermöglichen. An diesem Prozess werden in mehreren formalen Schritten eine Vielzahl von Fachbehörden, Städte und Gemeinden in der VG Gerolstein beteiligt. Aber auch alle Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde werden die Gelegenheit erhalten, sich im Detail über die Planung zu informieren und ihre Bedenken und Anregungen dazu einzubringen.
Die Verwaltung hat ein Konzept entwickelt, wie die Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde in den kommenden Monaten kontinuierlich in sachlicher Form über den aktuellen Stand der Planung informiert werden kann.
Wir werden in den nächsten Wochen im Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" eine Serie zu diesem komplexen Thema veröffentlichen. Alle Informationen werden wir darüber hinaus in einer speziellen Rubrik auf dieser Internetseite zusammenstellen. Ferner ist vorgesehen, eine Service-Telefonnummer einzurichten, unter der wir alle Fragen gerne beantworten.