Erneuerbare Energie in der Verbandsgemeinde


Im Sinne der in Deutschland geforderten und weltweit notwendigen „Energiewende“ ist die Verbandsgemeinde Gerolstein aufgefordert, kommunal- und umweltpolitisch Aussagen zum Umgang mit „Erneuerbaren Energien“ zu treffen. 

Dazu gehören, neben der Ausweisung von Flächen für Windenergie (s. Beiträge im Mitteilungsblatt KW 39/40), auch die Möglichkeiten der Energiegewinnung durch Photovoltaik (PV). Wie beim Thema Windenergie sind sich auch hier alle Beteiligten ihrer Verantwortung für eine maßvolle Entwicklung auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein bewusst.

Anders als bei Windkraftanlagen gehören Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (sog. „Solarparks“) nicht zu den „privilegierten Vorhaben“ im Sinne des Baugesetzbuches. Städte und Ortsgemeinden können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung weitestgehend eigenverantwortlich entscheiden, ob und in welchem Umfang in ihrem Gebiet Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Die Ausweisung entsprechender Flächen erfolgt durch die zwingende Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung beabsichtigt die Verbandsgemeinde keine konkrete Darstellung von Eignungsflächen, sondern die Formulierung von Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Der Bau- und Umweltausschuss (BPU) der Verbandsgemeinde hat auch hierzu Empfehlungen erarbeitet, die der VG-Rat in einer seiner nächsten Sitzungen durch Beschluss festzulegen hat. Besondere Berücksichtigung finden hier landwirtschaftliche Belange, da PV-Flächen in Konkurrenz zu den Flächen für Nahrungsmittel- und Energiepflanzenanbau stehen können.

Demnach sind zum einen Gebiete aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktionen ausgeschlossen. Darüber hinaus empfiehlt der BPU, bestimmte Gebiete aufgrund städtebaulicher Vorstellungen von PV-Anlagen auszuschließen.

Zu den Ausschlussgebieten aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktion zählen u.a. Siedlungsflächen (Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen), Vorranggebiete für den Rohstoffabbau und die Landwirtschaft. Ferner Waldflächen, Naturschutzgebiete und pauschal geschützte Biotoptypen. Ebenso fallen darunter geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, Wasserschutzgebiet (Zone I und II), Überschwemmungsgebiete, Kernzonen des Naturparks Vulkaneifel und landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften.

Nach städtebaulichen Vorstellungen der Verbandsgemeinde sind als Kriterien vorgesehen:  Abstandsflächen von 250 Meter zu Ortslagen sowie 50 Meter zu Außenbereichssiedlungen und 200 Meter zu einem landschaftsprägenden Kulturdenkmal. Zudem sehr hochwertige landwirtschaftliche Flächen nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer und landwirtschaftliche Nutzflächen mit mehr als der mittleren Ertragsmesszahl der jeweiligen Ortsgemeinde. Laut BPU-Empfehlung sollen nur Solarparks bis zu einer maximalen Größe von 15 ha zugelassen werden, wobei die Gesamtfläche aller neuen Freiflächen-PV-Anlagen in der VG Gerolstein nicht mehr als 200 ha betragen soll. Der Abstand zwischen zwei Solarparks soll  mindestens 2 km betragen.

Die Potentialflächen, die sich nach Anwendung dieser Kriterien ergeben, müssen schlussendlich auch noch standortbezogenen Einzelfallprüfungen wie Artenschutz, Landschaftsbild, Ausrichtung und Netzanschlussmöglichkeiten Stand halten.

Bei Fragen zu Erneuerbaren Energien erreichen Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein unter der Service-Telefonnummer 06591 13-4444 und per Email unter neue-energien@gerolstein.de