Nach Artikel 20a des Grundgesetztes muss die Verbandsgemeinde Gerolstein ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde erfolgt dies nach sachlichen Kriterien im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch Ausweisung von Konzentrationszonen und somit der Verhinderung einer mögliche Zerspargelung und nicht aufgrund von Entscheidungen des Bundes bzw. des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich Erneuerbare Energien - gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.
Neben dem Planentwurf werden folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:
- Menschen, einschl. menschliche Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Boden,
- Fläche,
- Wasser,
- Luft/Klima,
- Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),
- Kultur- und sonstige Sachgüter
bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen gehen von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischen Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser) mit
- Sondergutachten Umfassung Schönfeld
- Karte 1: Schönfeld Bestand und Planung
- Karte 2: Schönfeld - Potenzielle Eignungsflächen zur frühzeitigen Beteiligung
- Karte 2: Schönfeld - Sichtfeld Windpark Forst Arenberg
- Karte 3: Schönfeld - Sichtfeld Windpark Dehner Maar
- Karte 4: Schönfeld - Sichtfeld geplanter Windpark Steffeln
- Karte 5: Schönfeld - geplanter Windpark Rammelsberg
- Karte 6: Schönfeld - geplanter Windpark Stadtkyll
- Karte 7: Schönfeld - geplanter Windpark Neuendorf
- Karte 8: Schönfeld - empfohlene Freihaltesektoren
- Karte 9: Schönfeld - 70° Freihaltesektoren
- Karte 10: Schönfeld - 60° Freihaltesektor Nordost 5000m
- Karte 11: Schönfeld - 60° Freihaltesektor Nordost 3500m
- Karte 12: Schönfeld - 60° Freihaltesektor Nord-Nordost 3500m
- Karte 13: Schönfeld - 70° Freihaltesektor Nordost 3500m
- Karte 14: Schönfeld - 60 Freihaltesektoren Nordost und Süd-Südost 5000m
- Karte 15: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Nordost und Südost 5000m
- Karte 16: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Nordost und Südost 3500m
- Karte 17: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Nordost und Süd-Südost 3500m
- Karte 18: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Nord-Norddost und Süd-Südost 3500m
- Karte 19: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Nord-Norddost und Südost 3500m
- Karte 20: Schönfeld - 60° Freihaltesektoren Norddost angepast und Süd-Südost 3500m
- Dokumentation Fotomontagen
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 20. März 2023 bis einschl. 24. April 2023 zur Einsicht im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr, öffentlich aus.
Die Abgrenzung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie ergibt sich aus der Darstellung der potenziellen Eignungsflächen. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Unterlagen können auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie unberücksichtigt bleiben.
Gerolstein, 03.03.2023
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister