In Hillesheim gibt es zwei zentrale Versorgungsbereiche: die Kölner Straße und die Innenstadt. In der Innenstadt ist der NORMA-Markt am Augustinerplatz der wichtigste Lebensmittelanbieter. Ergänzt wird das Angebot durch eine Fleischerei und eine benachbarte Bäckerei. Der Standort des Marktes gilt jedoch als problematisch. Das Gebäude lässt sich aufgrund der vorhandenen Wohnnutzung im Obergeschoss kaum modernisieren. Auch eine Vergrößerung der Verkaufsfläche ist nicht möglich. Zudem besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf, was sich bereits in sinkenden Kundenzahlen bemerkbar macht. Aus Sicht von NORMA bietet der bestehende Standort daher langfristig keine Zukunftsaussichten. Um die Nahversorgung zu sichern, war ursprünglich geplant, den NORMA-Markt auf das Gelände der ehemaligen Molkerei am Stockberg zu verlagern und die Verkaufsfläche von derzeit 450 Quadratmetern auf bis zu 1.100 Quadratmeter zu erweitern. Zusätzlich sollte dort ein Drogeriemarkt oder alternativ weitere Einzelhandelsangebote wie Schuhe, Sportartikel, Bekleidung oder Fahrradzubehör angesiedelt werden. Dafür wurde der zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt bereits im Jahr 2023 bis zum sogenannten Molkereiplatz erweitert. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist jedoch gescheitert. Trotz intensiver Bemühungen des Investors, konnte kein Drogeriemarktbetreiber für den Standort gewonnen werden. Nur für NORMA allein lässt sich diese Groß-Investition in den Standort wirtschaftlich nicht darstellen. Da NORMA lediglich als Mieter auftreten würde, besteht zudem das Risiko, dass der Markt den Standort nach Ablauf der Mindestmietzeit wieder aufgibt. Deshalb soll das Planungskonzept nun angepasst werden. Die ursprünglich für Einzelhandel vorgesehenen Flächen werden vorerst nicht weiterverfolgt und bleiben weiterhin Gewerbegebiet. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese Flächen bei veränderten Rahmenbedingungen erneut überplant werden. Die übrigen Flächen sollen künftig als Urbanes Gebiet ausgewiesen werden. Zudem ist eine Erweiterung des Plangebietes um weitere Grundstücke an der Straße „Am Stockberg“ vorgesehen. Hierzu hat der Stadtrat Hillesheim in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 beraten und zum weiteren Vorgehen den entsprechenden Beschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Dies ist möglich, weil das Gebiet bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Durch die neue Planung werden die Umweltauswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung sogar reduziert. Dies betrifft insbesondere die Themen Lärm und Schallschutz. Zu der geänderten Planung und dem weiteren Vorgehen hat der Stadtrat Hillesheim in öffentlicher Sitzung am 24.09.2025 beschlossen, nach Vorliegen eines Schallgutachtens, das inzwischen vorliegt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplanverfahren (Begründung, Textfestsetzungen, Planurkunde, Schallgutachten und Verkehrsgutachten) liegen in der Zeit
vom 01.07.2026 bis einschl. 03.08.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um Terminabstimmung gebeten.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf dieser Webseite, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.
Hillesheim, 19.06.2026
gez. Gabriele Braun, Stadtbürgermeisterin

