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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Esch


Der Ortsgemeinderat Esch hatte sich in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hoffmannshaus“ beschlossen.

Nachdem der Ortsgemeinderat Esch den obigen Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gefasst hatte, wurde seitens des Bundesverwaltungsgerichtes festgestellt, dass der § 13 b des BauGB europarechtswidrig ist und damit gegen höherrangiges Recht verstößt.

Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB konnte aufgrund dessen keine Anwendung mehr finden, weshalb der Rat in seiner Sitzung am 24.10.2023 die Umstellung des Bauleitverfahrens in ein reguläres Verfahren gemäß § 30 BauGB beschlossen hatte.

In gleicher Sitzung wurden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro WeSt Stadtplaner, Ulmen, vorgestellt und seitens des Rates gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten. In der Zeit vom 05.02.2024 bis 08.03.2024 wurde sodann die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Die Auswertung der im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, ergab die Notwendigkeit zur Beauftragung eines schalltechnischen Gutachtens und eines Gutachtens für Altbergbau.  

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 14 Baugrundstücken im Westen der Ortslage Esch, südlich des Sportplatzes. Hierdurch soll die Wohnbauentwicklung gestärkt werden, damit in Zukunft gemeindlichen Baugrundstücke zur Verfügung stehen, welche an bauwillige Familien veräußert werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstücke 70, 71 und 111 (teilweise) mit einer Fläche von 1,36 ha. Die „Schulstraße“ dient als äußere Erschließung. Von hier ist eine Anbindung an das Plangebiet vorgesehen.

Die Abgrenzung des geplanten Geltungsbereiches ist in den in der Anlage beigefügten Kartenausschnitten dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Esch am 07.07.2025 erfolgte die Würdigung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der Beschluss zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 07.07.2025 wird ebenfalls offengelegt.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Ober Hoffmannshaus“ in Form von Planzeichnung, Textfestsetzung, Begründung, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz sowie die artenschutzrechtliche Voruntersuchung liegen mit den unten aufgeführten Berichten, Gutachten und Stellungnahmen in der Zeit vom

30. Juli 2025 bis einschließlich 01. September 2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010).

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hier und auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 01.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Esch deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Berichte, Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf:

Esch, 21.07.2025
gez. Alexander Michels, Ortsbürgermeister