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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan, Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hirzberg“, Ortsgemeinde Birgel 


Die WES Green GmbH aus Föhren beabsichtigt, auf der Gemarkung Birgel eine 17 ha große Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV-Anlage) zu errichten. FF-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich eine Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die Abgrenzung des Planbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der FF-PV-Anlage „Hirzberg“ Birgel“ und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung haben in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschl. 17.01.2025 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.

Die, während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.

 

Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Teilfortschreibung des FNP bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen. Der Beschlussauszug vom 12.03.2026 liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

 

In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Entwurfsplanung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen in der Zeit 


vom 10. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026

 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags, von 8:00 bis 12:30 Uhr, sowie montags bis donnerstags, von 13:30 bis 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010).

 

Informationen und betroffene Themen aus dem Umweltbericht (Gliederung nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB):

 

  • Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: partielle Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; geringer bis sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Ersatz der Acker- durch Grünlandbewirtschaftung, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
  • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: teilweise Lage innerhalb der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes; erhöhter Schutzbedarf erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden; keine Oberflächengewässer betroffen; Sturzflutgefährdung im Weststeil wird in der Bauphase berücksichtigt
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein relevanter lufthygienischer Ausgleichsbedarf im Umfeld; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas; Lage im Außenbereich, daher keine Lärm- und Schadstoffvorbelastung am Standort
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Feldlerche, Wiesenpieper) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und Einsaatgrünland mittlerer Maturität betroffen; Aussparung randlicher Gehölze; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da teilweise Umwidmung der Ackerflächen in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine n. § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; Erhalt der Brutmöglichkeiten Feldlerche (und Wiesenpieper) durch Aussparungen innerhalb der Belegungsfläche sowie Aussparung und Wiedernutzung einer eingeschlossenen Grünlandbrache; Bauzeitenregelung
  • Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: aufgrund der Topographie und sichtverstellender Gehölze lediglich eingeschränkte Sichtverbindungen zu Siedlungen in größerer Entfernung; relevante Wirkungen, auch in Bezug auf die nahegelegenen Aussiedlerhöfe, durch randliche Bepflanzung und bestehende Gehölzflächen ausgeschlossen
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; Umgebungsschutz in Bezug nahegelegen Kulturdenkmal „Pilgerstein“ durch geplante Abpflanzung der PV-Anlage gewährleistet; Verdacht auf eine archäologische Fundstätte hat sich im Rahmen einer geophysikalische Prospektion nicht bestätigt; Waldabstände gem. Hinweisen zur Anwendung der Vollzugshinweise zur rheinland-pfälzischen „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünflächen in benachteiligten Gebieten“ werden eingehalten
  • Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastungen oder Emissionen; geringfügige Streckenverlegung der durch das Gebiet führenden Wanderwege („Hischbergsattel“, Großer Rundweg, Rundweg 1); technogene Wirkung durch randliche Abpflanzung gemildert
  • Schutzgebiete: teilweise Lage innerhalb der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen; Schutzgebiete n. BNatSchG nicht direkt betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele der benachbarten Teilflächen des NATURA 2000-Gebiets „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel“ (u.a. durch Beschattung oder vorhandene Nahrungspflanzen der gemeldeten Schmetterlinge)

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug:

  • Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.: Lebensräume von Fledermausarten und Wildbienen sind zu erwarten, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Forstamt Gerolstein: Waldflächen angrenzen an Geltungsbereich, Einhaltung Waldabstand
  • KV Vulkaneifel, untere Landesplanungsbehörde: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz
  • KV Vulkaneifel, untere Naturschutzbehörde: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Landesjagverband Rheinland-Pfalz e.V.: Empfehlungen zu Abständen der Modultische, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Einhaltung Waldabstand
  • Landwirtschaftskammer: Auswirkung der Planung auf Landwirte, Einhaltung des 2% Ziels
  • NABU Rheinland-Pfalz: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Planungsgemeinschaft Region Trier: Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz

 

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ eingestellt sind abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.

 

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 10.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Gerolstein, 26.05.2026

gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister