Die WES Green GmbH aus Föhren beabsichtigt, auf der Gemarkung Birgel eine 17 ha große Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV-Anlage) zu errichten. FF-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich eine Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Ortsgemeinderat Birgel hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PV-Anlage Hirzberg“ in Birgel und am 31.10.2024 die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung haben in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschl. 17.01.2025 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.
Die, während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Teilfortschreibung des FNP bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben soll im rechtskräftigen Wasserschutzgebiet (SZ III) verwirklicht werden; die Rechtsverordnung enthält hier für alle baulichen Maßnahmen einen „Genehmigungsvorbehalt“. Die Zustimmung der Oberen Wasserbehörde (SGD Nord) kann erst nach einer abschließenden Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Aus diesem Grunde wurde seitens des Projektierers ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Büro Wasser und Boden GmbH, Boppard-Buchholz, liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
Der Ortsgemeinderat Birgel hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen. Der Beschlussauszug vom 17.06.2026 liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat beschlossen, die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PV-Anlage Hirzberg“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes liegt zusammen mit dem Textteil, der Begründung, dem Umweltbericht, dem hydrogeologischen Gutachten und den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (2. OG) während der Dienststunden der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010).
Informationen und betroffene Themen aus dem Umweltbericht (Gliederung nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB):
- Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung: partielle Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; geringer bis sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Ersatz der Acker- durch Grünlandbewirtschaftung, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
- Schutzgut Wasserhaushalt, unter Anwendung der vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf das Trinkwasserschutzgebiet Birgel „Ober der Höllpitz, Im Poppental“ keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen; Sturzflutgefährdung am Standort wird in der Bauphase berücksichtigt
- Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein relevanter lufthygienischer Ausgleichsbedarf im Umfeld; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas; Lage im Außenbereich, daher keine Relevanz der (geringen) Schallemissionen der geplanten Anlage
- Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Feldlerche) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte Ackerflächen oder Einsaatgrünland mittlerer Maturität betroffen; Aussparung randlicher Gehölze; Umwidmung der Ackerflächen in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden; in der Summe Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich; keine n. § 30 BNatSchG geschützten Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; Erhalt der Brutmöglichkeiten Feldlerche durch Aussparungen innerhalb der Belegungsfläche; Bauzeitenregelung
- Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: aufgrund der Lage im Kulminationsbereich (Hirzberg) zwar weithin einsehbar, Sichtverbindungen zu Siedlungen aber durch sichtverstellende Gehölze unterbunden bzw. nur geringe Wirkung aufgrund der großen Entfernung; Anpflanzung gegenüber Offenland führt zu einer weiteren Reduzierung der Landschaftsbildwirkung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter, geringe Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; Waldabstände gem. Hinweisen zur Anwendung der Vollzugshinweise zur rheinland-pfälzischen „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünflächen in benachteiligten Gebieten“ werden eingehalten
- Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzlichen erheblichen Verkehrsbelastungen oder Emissionen; ausgewiesene Wanderwege („Hirschbergsattel“, Großer Rundweg, Rundweg 1) werden auf kurzer Wegstrecke verlegt; technogene Wirkung durch randliche Abpflanzung gemildert
- Schutzgebiete: benachbarte Teilfläche des NATURA 2000-Gebiets „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel“; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele; Planungsfläche kein geeignetes Habitat für die gemeldeten Schmetterlingsarten (Lycaena helle, Euphydryas aurinia, Euplagia quadripunctaria)
Hydrogeologisches Gutachten:
- Unzulässigkeit von Batteriespeichern und Trafostationen innerhalb der Wasserschutzgebiet Zone III, Hinweise zur Ausgestaltung, Bau und Betrieb der Anlage zum Schutz des Grundwassers
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug:
- Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.: Lebensräume von Fledermausarten und Wildbienen sind zu erwarten, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Forstamt Gerolstein: Waldflächen angrenzen an Geltungsbereich, Einhaltung Waldabstand
- KV Vulkaneifel, untere Landesplanungsbehörde: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz
- KV Vulkaneifel, untere Naturschutzbehörde: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Landesjagverband Rheinland-Pfalz e.V.: Empfehlungen zu Abständen der Modultische, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Einhaltung Waldabstand
- Landwirtschaftskammer: Auswirkung der Planung auf Landwirte, Einhaltung des 2% Ziels
- NABU Rheinland-Pfalz: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Planungsgemeinschaft Region Trier: Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz
- SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Lage innerhalb Vorranggebiet Grundwasserschutz
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ eingestellt sind abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 07.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Birgel deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Birgel, 19.06.2026
gez. Peter Hutsch, Ortsbürgermeister
- Abgrenzung Geltungsbereich
- Planzeichnung
- Textteil
- Begründung
- Umweltbericht
- Hydrogeologisches Gutachten
- Abwägungstabelle OGR Birgel vom 17.06.2026
- Stellungnahme Deutsche Gebirgs- und Wandervereine e.V.
- Stellungnahme Forstamt Gerolstein
- Stellungnahme KV Vulkaneifel, Untere Landesplanungsbehörde
- Stellungnahme KV, Untere Naturschutzbehörde
- Stellungnahme Landesjagdverband RLP
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer RLP
- Stellungnahme NABU
- Anlage zur Stellungnahme NABU
- Stellungnahme Planungsgemeinschaft Region Trier
- Stellungnahme SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

