Axel Manderfeld neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Jünkerath


Im Rahmen einer Feierstunde wurde am 28.12.2023 Axel Manderfeld zur neuen Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll) und damit zum Nachfolger von Lothar Schun ernannt. Die Direktorin des Amtsgerichts Sarah Weber und Bürgermeister Hans Peter Böffgen wünschten dem ausgeschiedenen Schiedsmann Lothar Schun für die Zukunft alles Gute und dankten ihm für die jahrelange engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit der er wesentlich zum Rechtsfrieden in seinem Schiedsamtsbezirk beigetragen hat. „Gerade in hochkonflikthaften Zeiten ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen für die Gesellschaft und den Rechtsstaat von sehr hoher Bedeutung und daher auch einen besonderen Dank wert.“ 

Anschließend vereidigte Direktorin des Amtsgerichts Axel Manderfeld feierlich als neue Schiedsperson und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute, viel Erfolg und allzeit ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen. Diesen Wünschen schloss sich Hans Peter Böffgen an. Auch Lieselotte Fohl, Vorsitzende der Trierer Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, dankte Lothar Schun für seine engagierte ehrenamtliche Schlichtungstätigkeit und wünschte Axel Manderfeld viel Erfolg für seine neue Tätigkeit als Konfliktschlichter.

Hintergrund: Schiedspersonen, auch Friedensrichter, Schiedsmänner oder Schlichter genannt, sind zuständig für ein Schiedsverfahren. Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Die Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen streitenden Parteien zu schlichten und einen Vergleich herbei zu führen (Vertrag zwischen beiden Parteien).

Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 28. März 2019 wurden nach § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz nachfolgende drei Schiedsamtsbezirke gebildet:

  • Schiedsamtsbezirk 1 - Gerolstein (ehemalig Gerolsteiner Land): Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Rockeskyll und Salm
  • Schiedperson: Nikolaus Sohns, Birresborn
  • Schiedsamtsbezirk 2 - Hillesheim (ehemalig Hillesheimer Land): Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum
  • Schiedsperson:  Wolfgang Schüssler, Dohm-Lammersdorf
  • Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll): Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Schönfeld, Steffeln und Auel
  • Schiedsperson: Axel Manderfeld, Birgel

Der Schiedsamtsbezirk Jünkerath (ehemals Obere Kyll) gehört zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm, die Schiedsamtsbezirke Gerolstein und Hillesheim zum Bezirk des Amtsgrichts Daun.

Die Anschriften der Schiedspersonen für die einzelnen Schiedsamtsbezirke finden Sie unter https://agpru.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/ (Bereich Amtsgericht Prüm) sowie https://agdau.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/ (Bereich Amtsgericht Daun).


Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar 

In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.

Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.

Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen - helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung. 

Quellen: Amtsgericht Prüm / Amtsgericht Daun