Die Fa. Trianel aus Aachen beabsichtigt, auf der Gemarkung Kerschenbach im Flur 2 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit einer Gesamtgröße von 18,64 ha zu errichten. Im Zuge der Planung werden ca. 16,31 ha (SO-Fläche) einer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland) in einen Solarpark überführt.
FF-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich eine Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat am 23.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach“ gefasst und an 23.09.2025 die Durchführung der frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen für das frühzeitige Beteiligungsverfahren haben in der Zeit vom 29.12.2025 bis einschl. 02.02.2026 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.
Die, während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen. Die Abwägungstabelle vom 14.04.2026 liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat Kerschenbach beschlossen, die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PVA In der Wieselsbach“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Planzeichnung zum Bebauungsplan liegt zusammen mit den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und den umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom
28.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (2. OG) während der Dienststunden der Verwaltung (montags bis freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591/13-1010).
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
- Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Dem Umweltbericht sind zudem eine avifaunistische Untersuchung, eine artenschutzrechtlicher Potentialanalyse zum Bebauungsplan sowie eine Biotoptypenkartierung beigefügt.
- Stellungnahmen zu den Themen:
- Vorhandensein Leitungen/Anlagen der Westnetz
- Aussagen zur Erschließung
- Aussagen zu Bodenschutzrechtlichen Belange und zur Starkregenvorsorge
- Belange der Landwirtschaft
- Natur-, Arten- und Biotopschutz
- naturschutzrechtliche Kompensation
- Bewirtschaftung der Anlage
- Landschaftsbild
- forstliche Belange (Abstände zum Wald)
- Geologiedatengesetz
- Vermeidungsmaßnahmen
- Hinweise zu Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde
- Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und die einschlägigen Regelwerke (Boden)
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ eingestellt sind abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 28. August 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kerschenbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kerschenbach, 14.07.2026
gez. Walter Schneider, Ortsbürgermeister

