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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kerschenbach


Die Ortsgemeinde Kerschenbach beabsichtigt, den Bebauungsplan „Im Killerberg“ zu ändern, weshalb der Ortsgemeinderates am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes gefasst hatte.

Der aus dem Jahre 1972 stammende, rechtskräftige Bebauungsplan „Im Killerberg“ weist ein Sondergebiet für 79 Ferienhäuser aus. Durch die im vereinfachten Verfahren durchführte 1. Änderung dieses Bebauungsplanes im Jahre 1973 erfolgte eine Überplanung der Erschließungswege und der Parkflächen im östlichen Teilbereich des Ferienhausgebietes. Die im Jahre 1982 eingeleitete 2.Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ wurde nicht zur Rechtskraft geführt.

Gemäß den Festsetzungen des Ursprungs-Bebauungsplanes sind Nebenanlagen und ähnliches in diesem Sondergebiet nicht zulässig.

Im Jahre 2020 wurde die Neuplanung bzw. Änderung des gesamten Bebauungsplanes neu durchdacht, da sowohl die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Bauaufsichtsbehörde als auch einige Grundstückseigentümer Unstimmigkeiten bei der Zulässigkeit der Errichtung von Nebenanlagen in diesem Gebiet festgestellt hatten. Zudem sind ähnlich, wie in anderweitigen „Ferienhausgebieten“ in Deutschland die Nutzung von Ferienhäusern in ihrer ursprünglich definierten Funktion im Gebiet zwar grundlegend zu finden, jedoch wohnen wenige Bürger mit ihrem Hauptwohnsitz in diesem Gebiet, was der Zulässigkeit widerspricht.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes soll nun ein Großteil der vorhandenen Bauten nachträglich im derzeitigen Zustand erlauben (insbesondere Anbauten und Nebenanlagen) und das Dauerwohnen zulässig machen.

Dies wird durch die Festsetzung des Gebietes als sonstiges Sondergebiet SO „Dauerwohnen und Touristikbeherbergungen“ i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ermöglicht, welches durch die Novellierung der BauNVO im Jahre 2017 als weitere „beispielhafte“ Aufzählung zu den sonstigen Sondergebieten erweitert wurde. Damit lassen sie die Regelnutzung „Ferienwohnung“ sowie „Dauerwohnen“ in einem Gebiet zusammenfassen.

Das Plangebiet befindet sich nord-östlich der Ortslage Kerschenbach nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und wird erschlossen durch die Anbindung an die Kreisstraße K64. Das Gebiet ist aufgrund seiner definierten Funktion als Sondergebiet räumlich vom restlichen Ort getrennt.

Das Plangebiet umfasst eine Vielzahl von Flurstücken im Flur 1 und 2 der Gemarkung Kerschenbach.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im sogenannten „Regelverfahren“ gemäß § 30 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung. Der entsprechende Umweltbericht wird zur regulären Offenlage der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) erstellt.

Dem Ortsgemeinderat Kerschenbach wurden die Entwurfsunterlagen in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 sehr eingehend durch das Planungsbüro ISU, Bitburg vorgestellt. In seiner Sitzung am 17.12.2024 hat der Rat sodann den Beschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst.

Die Planunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ in Form von Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen liegen in der Zeit vom

05.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de)

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 05.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 04.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kerschenbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kerschenbach, 14.02.2025

gez. Walter Schneider

Ortsbürgermeister