Wie bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Bekanntgabe der Abgabenbescheide mitgeteilt, ergehen auch für das Jahr 2025 keine neuen Abgabenbescheide, wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.
Hinsichtlich aller Steuerschuldner, die für das Jahr 2025 wegen unveränderter Besteuerungsgrundlage keinen neuen Bescheid erhalten haben, wird die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr 2025 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Dauerbescheid, es sei denn Sie haben im Januar 2025 einen neuen Abgabenbescheid für ein Steuerobjekt erhalten. Dann sind selbstverständlich die darin festgesetzten Beträge und Fälligkeiten verbindlich.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihm an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns für
- Auskünfte zur Hundesteuer unter Tel. 06591 13-1800
- Auskünfte zur Zweitwohnungssteuer unter Tel. 06591 13-1810
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, welche am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Falls wir bei Ihnen die Abgaben bisher noch nicht mittels Lastschrift einziehen, empfehlen wir Ihnen, uns zur Einhaltung der Fälligkeitstermine ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sie finde das SEPA-Mandat in dieser Ausgabe.
Sollten Sie sich nicht dazu entschließen, an dem Lastschriftverfahren teilzunehmen, bitten wir, zwecks Vermeidung von Fehlüberweisungen bzw. -buchungen unbedingt das Kassenzeichen anzugeben.
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Fachbereich 1 – Organisation u. Finanzen