money-2696219_1920.jpg

Sepa-Mandat


Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats


Mit der Einführung von SEPA hat sich der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland verändert. Mit dem Vordruck können Sie uns für die von Ihnen auch auswählbaren Forderungen einen SEPA-Lastschrifteinzug erteilen. Mit einer erteilten Einzugsermächtigung wird ein Lastschriftmandat ("Mandatsreferenz") begründet, welche der eindeutigen Kennung von Kontobelastungen dient. Weiterhin werden Lastschriften auch um eine "Gläubiger-Identifikationsnummer" ("Gläubiger-ID") ergänzt. 

Wir bitten Sie, das SEPA-Lastschriftmandat runterzuladen und auf Ihrem Rechner auszufüllen. Beim Ausfüllen im "Webbrowser" kann es zu technischen Problemen kommen. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Vordruck per Brief, E-Mail (als pdf-Dokument) oder per Fax an die unten angegebenen Adressen zurück, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss. Eine Erteilung des Lastschriftmandats per Telefon ist aus diesem Grund nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Postadresse / E-Mail / Fax

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein 

Finanzbuchhaltung

Kyllweg 1 

54568  Gerolstein

+49 6591 13-9000