Unbenannt.png

Hinweis für Steuerzahler


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie Ihnen bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Bekanntgabe der Abgabenbescheide mitgeteilt wurde, ergehen auch für das Jahr 2026 keine neuen Abgabenbescheide, wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.

Hinsichtlich aller Steuerschuldner, die für das Jahr 2026 wegen unveränderter Besteuerungsgrundlage keinen neuen Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer, der Landwirtschaftskammerbeitrag, die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Dauerbescheid, es sei denn Sie haben im Januar 2026 einen neuen Abgabenbescheid für ein Steuerobjekt erhalten. Dann sind selbstverständlich die darin festgesetzten Beträge und Fälligkeiten verbindlich.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihm an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns für Auskünfte zur Grundsteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag und Hundesteuer unter der Telefonnummer 06591 13-1800 sowie für Auskünfte zur Zweitwohnungssteuer unter der Telefonnummer 06591 13-1810.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, welche am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Falls wir bei Ihnen die Abgaben bisher noch nicht mittels Lastschrift einziehen, empfehlen wir Ihnen, uns zur Einhaltung der Fälligkeitstermine ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Sollten Sie sich nicht dazu entschließen, an dem Lastschriftverfahren teilzunehmen, bitten wir, zwecks Vermeidung von Fehlüberweisungen bzw. -buchungen, unbedingt das Kassenzeichen anzugeben.

Freundliche Grüße

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Fachbereich 1 – Organisation u. Finanzen