Ein auf dem Grundstück in Reuth, Flur 9, Parzelle Nr. 8/6 („Neuensteiner Weg 16-18) ansässiger Handwerksbetrieb plant eine Betriebserweiterung. Neben der 2021 errichteten Lagerhalle soll u.a. eine weitere Lagerhalle errichtet werden. Dieses Vorhaben kann nur über ein Bauleitverfahren realisiert werden. Die Fläche liegt nach den Darstellungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes (FNP) teilweise innerhalb einer „gemischten Baufläche“ (M) und teils im Außenbereich.
Aus diesem Grunde stellt die Ortsgemeinde Reuth derzeit den Bebauungsplan „Unter dem Neuensteiner Weg“ auf. Dieser wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren - mit Umweltprüfung – durchgeführt. Die Fläche soll künftig ein „Gewerbegebiet“ (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausweisen.
Da Bebauungspläne gemäß dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB aus einem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Verbandsgemeinderat hat am 12.03.2026 gemäß § 2 BauGB die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Unter dem Neuensteiner Weg in Reuth“ und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung haben in der Zeit vom 07.04.2026 bis 07.05.2026 im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver (GeoPortal) zum Download bereit.
Die, während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.
Seitens der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, wurde Bedenken im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Konflikte durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes angesprochen.
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen. Die Abwägungstabelle vom 18.06.2026 liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.
In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden- und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Entwurfsplanung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Unter dem Neuensteiner Weg in Reuth“ liegen zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan und den umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 26.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 212 (2. OG) während der Dienststunden der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591 13-1010).
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
- Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.
- Stellungnahmen zu den Themen:
- Vorhandensein Leitungen
- Aussagen zur Erschließung
- Aussagen zu Bodenschutzrechtlichen Belange und zur Starkregenvorsorge
- Natur-, Arten- und Biotopschutz
- naturschutzrechtliche Kompensation
- Geologiedatengesetz
- Vermeidungsmaßnahmen
- Hinweise zu Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab sofort gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 27.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gerolstein, 19.06.2026
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister

