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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein; Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage In der Wieselsbach“, Ortsgemeinde Kerschenbach


Die Fa. Trianel aus Aachen beabsichtigt, auf der Gemarkung Kerschenbach im Flur 2 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit einer Gesamtgröße von 18,64 ha zu errichten. Im Zuge der Planung werden ca. 16,31 ha (SO-Fläche) einer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland) in einen Solarpark überführt.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Gerolstein Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zu beachten sind. Die angefragte Fläche „In der Wieselsbach“ entspricht diesen Kriterien. Im Vorfeld der Planung wurde eine landesplanerische Stellungnahme eingeholt, welche am 21.11.2024 durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel positiv beschieden wurde.

 

Die Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

Die Abgrenzung des Planbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der FF-PV-Anlage „In der Wieselsbach in Kerschenbach“ und die weitere Durchführung des Bauleitverfahrens beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat am 23.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA In der Wieselsbach“ gefasst und an 23.09.2025 die Durchführung der frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Die Unterlagen für das frühzeitige Beteiligungsverfahren haben in der Zeit vom 29.12.2025 bis einschl. 02.02.2026 im Rathaus Gerolstein zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig standen die Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de zum Download bereit.

Die, während der frühzeitigen Offenlage bzw. frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wurden dem beauftragten Planungsbüro zwecks Auswertung und Vorbereitung der Abwägung übersandt.

 

Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung wurden nicht erhoben. In verschiedenen Stellungnahmen wurde der Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen bemängelt. Von den durch die Teilfortschreibung des FNP bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Landwirten wurden durch den Vorhabenträger Unbedenklichkeitsschreiben eingeholt. Darüber hinaus wurden die von der Planung betroffenen Grundstücke durch die Eigentümer einvernehmlich und in eigenem Interesse zur Verfügung gestellt.

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zur Kenntnis genommen. Diese wurden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise auch mit Begründung zurückgewiesen. Die Abwägungstabelle vom 18.06.2026 liegt zusammen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

 

In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Unterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Entwurfsplanung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den umweltrelevanten Informationen in der Zeit 


vom 26.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026

 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (2. OG) während der Dienststunden der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010).

 

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

 

  • Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

 

  • Stellungnahmen zu den Themen:
    • Vorhandensein Leitungen/Anlagen der Westnetz
    • Aussagen zur Erschließung
    • Aussagen zu Bodenschutzrechtlichen Belange und zur Starkregenvorsorge
    • Belange der Landwirtschaft
    • Natur-, Arten- und Biotopschutz
    • naturschutzrechtliche Kompensation
    • Bewirtschaftung der Anlage
    • Landschaftsbild
    • forstliche Belange (Abstände zum Wald)
    • Geologiedatengesetz
    • Vermeidungsmaßnahmen
    • Hinweise zu Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde
    • Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und die einschlägigen Regelwerke (Boden)

 

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/ eingestellt sind abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.

 

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 27.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Gerolstein, 19.06.2026

gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister