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Bauleitplanung der Stadt Hillesheim


Nach dem ein ortsansässiger Investor die Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Hillesheim, Flur 10, Flurstücke 10/1, 1/1 und 1/2, plant und bei der Stadt Hillesheim beantragt hat, um sowohl seinen eigenen Energiebedarf als auch den von benachbarten Betrieben zu decken, hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung des Solarparks gefasst. Ziel ist es, im nördlichen Bereich dieser Gemarkung weitere gewerbliche Bauflächen für dieses Vorhaben auszuweisen.

Da die Ausweisung als Gewerbegebiet keine Änderung des Flächennutzungsplans erfordert, ist der Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in diesem Fall nicht einschlägig. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/1, 1/2 und 10/1 in der Gemarkung Hillesheim, auf denen die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Stromversorgung vorgesehen ist.

In öffentlicher Sitzung am 11.12.2024 wurden dem Stadtrat die Entwürfe der Planunterlagen zur Kenntnis vorgelegt. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen beschlossen, die im Zeitraum vom 29.01.2025 bis 28.02.2025 durchgeführt wurde.

In der Sitzung am 18.06.2025 hat der Stadtrat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der frühzeitigen Offenlage vorgenommen. Im weiteren Verfahren wurde seitens des Stadtrates ein Blendgutachten gefordert. Nach Vorlage dieses Gutachtens soll durch die Verwaltung die reguläre Offenlage durchgeführt werden. Das Blendgutachten wurde seitens des Investors in Auftrag gegeben und liegt mittlerweile vor, sodass die zweite Offenlage erfolgen kann.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der Rothenlay“ liegt zusammen mit der Begründung, Textfestsetzungen, Biotoptypenplan, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und dem Blendgutachten in der Zeit vom

24.09.2025 bis einschl. 24.10.2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, und Montag bis Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dieser Website sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.

Hillesheim, 15.09.2025

gez. Gabriele Braun, Stadtbürgermeisterin