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Bauleitplanung der Stadt Hillesheim


Der Stadtrat Hillesheim hat am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung eines Solarparks auf der Fläche Gemarkung Hillesheim, Flur 10, Flurstück 10/1, gefasst. Seitdem wurde ein Antrag des Investors auf Erweiterung der Flächen eingereicht, welcher die Flächen Flur 10, Flurstücke 10/1, 1/1, 1/2 sowie 49 (optional) umfasst. 

Gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbe", der als Baurecht für den geplanten Solarpark dient. 

Da ein Bebauungsplan mit der Ausweisung "Gewerbe" keine Änderung des FNP erfordert, findet der Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde zur Fortschreibung des FNP für Freiflächenphotovoltaikanlagen in diesem Fall keine Anwendung. Jedoch wurde in der Stadtratssitzung am 15.05.2024 festgestellt, dass eine Entwicklung der Fläche 49 ohne eine Anpassung des FNP nicht möglich ist. Daher wird diese Fläche nicht weiter betrachtet und kann somit nicht realisiert werden. 

Demnach soll die Realisierung des Solarparks auf den Flächen 10/1, 1/1 und 01/2 stattfinden. Die vorgenannte Flächenerweiterung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15.05.2024 beschlossen. Im Rahmen der vorhabenbezogenen Planung wurde zwischen dem Investor und der Stadt ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. 

Die angepassten Planungsunterlagen, bestehend aus der Begründung, den Textfestsetzungen, dem Biotoptypenplan, dem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz sowie der Planurkunde, wurden dem Bau- und Umweltausschuss am 30.10.2024 zur Kenntnis vorgelegt. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist für das weitere Verfahren, spätestens jedoch zur regulären Offenlage, noch detailliert einzureichen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde der Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst, die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „An der Rothenlay“ mit 

liegt in der Zeit vom 29.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 06591-13 1021 gebeten.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.

Hillesheim, 20.01.2025

gez. Gabriel Braun, Stadtbürgermeisterin