Die Ortsgemeinde Walsdorf beabsichtigt, im Umfeld des Sportplatzes neue Wohnbauflächen auszuweisen. Hierzu sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha südwestlich der Ortslage Wohnbaugrundstücke entwickelt werden. Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen grenzen unmittelbar an das bestehende Siedlungsgefüge an und eignen sich daher für eine städtebauliche Weiterentwicklung der Ortslage. Anlass für die geplante Ausweisung von Wohnbauflächen war insbesondere die seinerzeit bestehende Nachfrage nach Baugrundstücken. Der Ortsgemeinderat hat sich eingehend mit der Thematik und den zur Verfügung stehenden Flächen auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass die im Privateigentum befindlichen Flächen für eine Entwicklung nicht zur Verfügung stehen. Gemeindeeigene Grundstücke konnten keine mehr angeboten werden. Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde und steht damit für die geplante Entwicklung zur Verfügung. Mit der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen möchte die Ortsgemeinde zugleich ihrer im Baugesetzbuch verankerten Aufgabe zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnbauland Rechnung tragen und eine Entwicklung der Ortslage ermöglichen. Der Ortsgemeinderat Walsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst und damit die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die vorgenannten Flächen beschlossen. Seitdem wurden verschiedene Untersuchungen, Planungen und intensive Gespräche mit den Fachbehörden durchgeführt. Hierzu gehören u.a. eine Luftbildauswertung im Hinblick auf mögliche Kampfmittelreste sowie die Erstellung eines Lärmgutachtens. Darüber hinaus wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Die Vorentwurfsplanung des Bebauungsplans sowie das Entwässerungskonzept wurden dem Ortsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 vorgestellt. Der Ortsgemeinderat hat die Planunterlagen zur Kenntnis genommen und in gleicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplanverfahren
- Begründung,
- Textfestsetzungen,
- Planzeichnung,
- Umweltbericht,
- Lärmgutachten,
- Entwässerungstechnischer Begleitplan
liegen in der Zeit
vom 09.09.2026 bis einschl. 09.10.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für den Fall der Einsichtnahme, wird um Terminabstimmung gebeten.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgeblich ist die Darstellung in der Planurkunde.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dieser Webseite, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de ab dem vorgenannten Zeitraum eingestellt sind. Diese können dort abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden.
Walsdorf, 25.08.2026
gez. Horst Well, Ortsbürgermeister

