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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rockeskyll:  Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Auf Hirzwinkel“


Die WES Green GmbH aus Föhren beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Rockeskyll – nordöstlich der Ortslage - eine Freiflächen-PVA-Anlage zu errichten. Freiflächen-PV-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die hierfür erforderliche Fläche ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft dargstellt. Daher ist auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Der Ortsgemeinderat Rockeskyll hatte bereits in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan gefasst und bei der Verbandsgemeinde Gerolstein die Fortschreibung des FNP beantragt.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des FNP gefasst. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Investor das weitere Verfahren durchzuführen. Der städtebauliche Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Rockeskyll und dem Investor ist inzwischen abgeschlossen, so dass die Unterlagen frühzeitig öffentlich ausgelegt werden können.

Das beauftragte Planungsbüro BGH-Plan aus Trier hat die Unterlagen zur Teilfortschreibung des FNP erarbeitet.

Die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

26. Mai bis einschließlich 26. Juni 2026

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auch auf dem Landesserver https://www.geoportal.rlp.de eingestellt, wo sie ebenfalls eingesehen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 26. Juni 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Rockeskyll, 13.05.2026

Gez. Marcel Ballmannn, Ortsbürgermeister