Die Ortsgemeinde Kerschenbach hatte in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im sogenannten „Regelverfahren“ gemäß § 30 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der aus dem Jahre 1972 stammende, rechtskräftige Bebauungsplan „Im Killerberg“ weist ein Sondergebiet für 79 Ferienhäuser aus.
Gemäß den Festsetzungen des Ursprungs-Bebauungsplanes sind Nebenanlagen und ähnliches in diesem Sondergebiet nicht zulässig. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes soll nun ein Großteil der vorhandenen Bauten nachträglich im derzeitigen Zustand erlauben (insbesondere Anbauten und Nebenanlagen) und das Dauerwohnen zulässig machen.
Dies wird durch die Festsetzung des Gebietes als sonstiges Sondergebiet SO „Dauerwohnen und Touristikbeherbergungen“ i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ermöglicht, welches durch die Novellierung der BauNVO im Jahre 2017 als weitere „beispielhafte“ Aufzählung zu den sonstigen Sondergebieten erweitert wurde. Damit lassen sie die Regelnutzung „Ferienwohnung“ sowie „Dauerwohnen“ in einem Gebiet zusammenfassen.
Das Plangebiet befindet sich nord-östlich der Ortslage Kerschenbach nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und wird erschlossen durch die Anbindung an die Kreisstraße K 64. Das Gebiet ist aufgrund seiner definierten Funktion als Sondergebiet räumlich vom restlichen Ort getrennt.
Das Plangebiet umfasst eine Vielzahl von Flurstücken im Flur 1 und 2 der Gemarkung Kerschenbach.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Der Ortsgemeinderat hat die Planunterlagen in seiner Sitzung am 17.12.2024 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen, welche sodann in der Zeit vom 05.03.2025 bis 04.04.2025 durchgeführt wurde.
Die im Rahmen der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden am 23.09.2025 durch den Rat gewürdigt und die Offenlage der Planunterlagen gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Dieses Beteiligungsverfahren erfolgte sodann in der Zeit vom 09.10.2025 bis 10.11.2025.
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 die Würdigung / Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, die Planunterlagen nochmals zu überarbeiten. Die Grundflächenzahl (GRZ II von 0,3 auf 0,4) und die Anzahl der Vollgeschosse (von II auf I) sollen geändert und auf die Festsetzung der restriktive Traufhöhe von 1,0 m verzichtet werden. Die überarbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Folgende Planunterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ werden erneut öffentlich ausgelegt:
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan
- Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates vom 14.04.2026 (7)
Die v.g. Unterlagen der 2.Änderung des Bebauungsplanes „Im Killerberg“ der Ortsgemeinde Kerschenbach werden in der Zeit
vom 13.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG), 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) erneut öffentlich ausgelegt. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de)
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 13.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kerschenbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kerschenbach, 28.04.2026
gez. Walter Schneider, Ortsbürgermeister

