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Dorferneuerung

Dorferneuerung für private Eigentümer

Die Dorferneuerung oder vielleicht besser gesagt die Dorfentwicklung hat in Rheinland-Pfalz die Zielsetzung, eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen und das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung der Ortskerne beitragen sollen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige private Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt.

Die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) 

  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude.
  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter.
  • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden.
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
  • Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.
  • Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • in Neubaugebieten,
  • die bereits begonnen wurden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht!  

Höhe der Förderung

  • Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000,00 €.
  • Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ beträgt die Zuwendung bis zu 30 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 40.903,00 €.
  • Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669,00 € belaufen (Bagatellgrenze)

Antragstellung und Zuschussbewilligung

Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung „Struktur- und Kreisentwicklung“, Mainzer Straße 25, 54550 Daun – Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun - und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel heruntergeladen werden.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Pläne, Lageplan
  • Kostenschätzungen / Angebote
  • Fotos

Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel und der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.