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Dorferneuerung

Dorferneuerung 

Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:

  • Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regionaltypischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
  • Beiträge zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Energiewende, zur Mobilität, zur Verkehrsberuhigung, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit zu unterstützen
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • soziale und kulturelle Initiativen fördern und die Gemeinschaft der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner stärken
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die bereits begonnen wurden,
  • für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten.

Verfahren

Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 21. August 2024, gewährt werden.

Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.