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Hochwasservorsorge

Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorge

  • Hintergrund

    Das Starkregenereignis Mitte Juli 2021 hatte in der Verbandsgemeinde Gerolstein große Schäden hinterlassen. Studien zeigen, dass es sich dabei nicht um ein Einzelereignis handelt, sondern, dass im Zuge des Klimawandels ein solcher Starkregen überall und zudem häufiger auftreten kann und wird. So auch im Mai 2024 in der nördlichen Vulkaneifel und Anfang September 2024 in Birresborn sowie in weiteren Eifelorten.

    Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsgemeinde Gerolstein für alle ihre Ortsgemeinden und Städte Planungsleistungen zur Erstellung von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten ausgeschrieben und beauftragt. Die beteiligten Planungsbüros werden durch die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde begleitet. 

    Außerdem wurde bei der Verbandsgemeinde eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich verstärkt um die Unterhaltung der Gewässer und damit um die Vorbeugung von Schadenereignissen im Zusammenhang mit Gewässern kümmert.

    „Hochwasser und Starkregen können zwar nicht verhindert werden, aber man kann sich darauf vorbereiten“, erläutert Dr. Rita Ley vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) Rheinland-Pfalz in Mainz, das die Verbandsgemeinde Gerolstein bei Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzeptionen unterstützt. Laut „Wasserhaushaltsgesetz“ ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein könnte, „im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren“ verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. 

  • Maßnahmen und Planungsbüros

    Ein Hochwasser u. Starkregenvorsorgekonzept hat den Sinn und Zweck, bei Starkregenereignissen die Gefahren und Schäden zu entschärfen. Es wird individuell für jede Ortsgemeinde bzw. Stadt erstellt. Auftraggeber ist die Verbandsgemeinde unter enger Mitwirkung der Stadt- bzw. Ortsbürgermeister:innen und der Verwaltung, beraten durch das jeweils beauftragte Fachbüro. 

    Ein Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept besteht aus einer Vielzahl von empfohlenen Einzelmaßnahmen, die in Teilen von der Verbandsgemeinde, von jeweiligen Ortsgemeinden/Städten und von den Bürgerinnen und Bürgern selbst umgesetzt werden sollten, um wirksam zu werden. Die Verbandsgemeinde kümmert sich neben ihren eigenen Maßnahmen um die Planung und Koordination bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Städten.  Derzeit sind einige Maßnahmen, wie Renaturierung von Gewässern (u.a. Peschenbach in Gerolstein, Kyllbogen zwischen Gerolstein und Lissingen, Hillesheimer Bach), Notabflusswege (z.B. Kerpen) und die Errichtung von Treibgutrechen angestoßen.

    Bei lokalen und extremes Starkregenereignissen (s.u.) können Maßnahmen aus individuellen Hochwasser- u. Starkregenvorsorgekonzepten im besten Fall die Ausmaße mindern, aber leider nicht verhindern. Die Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz unterscheidet hier drei Szenarien: ein außergewöhnliches Starkregenereignis (SRI 7) mit einer Regenmenge von ca. 40 - 47 mm in einer Stunde, ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von 80 - 94 mm in einer Stunde und ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von 112 - 136 mm in vier Stunden.

    Wichtig ist die Zusammenarbeit aller Akteure. Wir bitten daher die Bewohner und Bachanlieger, auch selbst Vorsorge zu treffen, um Schäden möglichst gering zu halten, zum Beispiel Straßeneinläufe und Dachrinnen konstant von Laub zu befreien. Hinweise veröffentlichen wir auch immer wieder in unseren Medien https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/2024/gewaesserschutz-fuer-anlieger/

    Laufende Projekte (Stand 2024):

    • Errichtung von 10 Gitterrechen
    • Renaturierung Peschenbach in Gerolstein
    • Renaturierung Kyllbogen zwischen Gerolstein und Lissingen
    • Renaturierung Hillesheimer Bach
    • Notabflussweg Kerpen
    • Ausschreibung Planungsauftrag „Kirchweiler Rohr“ 
    • Planung Stausee Stadtkyll einschl. Betrachtung Wirft ist beauftragt
    • Hochwasserschäden an Gewässern für rd. 1 Mio. Euro sind beseitigt. 
    • Maßnahmen aus den Cluster 0 und 1 werden anhand einer Matrix bewertet und priorisiert. Erste Maßnahmen aus diesen Clustern sollen im Jahre 2025 geplant und ggfls. umgesetzt werden. 

    Termine und Informationen zum Verfahren in der Verbandsgemeinde Gerolstein auch unter http://hochwasserschutz-konzept.de/verbandsgemeinde-gerolstein

  • Informationen zu kommunalen Pegelständen

    Um die über die Möglichkeiten zusätzlicher Pegel („kommunale Pegel“) zu informieren, haben das IBH, die Gewässerkundlichen Dienste der SGDen, das LfU und das MKUEM zusammen ein Infoblatt Pegel erstellt.