Werkausschuss

Werkausschuss

Dem Werksauschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:

  • die Vorberatung von Beschlüssen des Verbandsgemeinderates, die den Eigenbetrieb betreffen;
  • Entscheidungen über die Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Gerolstein“ dem Werksausschuss übertragen sind, 
  • Verfügungen über das dem Eigenbetrieb dienende Vermögen mit einem Wert zwischen 20.001 € und 80.000 €
  • Der Werkausschuss besteht aus 18 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie in unserem Gremieninfoportal.