Werkausschuss
Dem Werksauschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:
- die Vorberatung von Beschlüssen des Verbandsgemeinderates, die den Eigenbetrieb betreffen;
- Entscheidungen über die Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerke Gerolstein“ dem Werksausschuss übertragen sind,
- Verfügungen über das dem Eigenbetrieb dienende Vermögen mit einem Wert zwischen 20.001 € und 80.000 €
- Der Werkausschuss besteht aus 18 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie in unserem Gremieninfoportal.