Schulträgerausschuss
Dem Schulträgerausschuss wird die Zuständigkeit für folgende Angelegenheiten übertragen:
- die Beratung allgemeiner Angelegenheiten der Schulen im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein,
- die Beratung aller Angelegenheiten, die der Verbandsgemeinde als Schulträger nach dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz obliegen. In Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Verbandsgemeinde sind, obliegt dem Ausschuss die Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates,
- die Vorberatung von Haushaltsangelegenheiten, die die Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde betreffen,
- die Beratung von Angelegenheiten der Volkshochschule der Verbandsgemeinde
- Der Schulträgerausschuss besteht aus 14 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie im Gremieninfoportal.