Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für:
- die Aufgaben nach § 112, 113 GemO;
- den Vorschlag an den Verbandsgemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Verwaltung (§ 114 GemO).
- Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 12 Ratsmitgliedern. Die Ausschussmitglieder finden Sie im Gremieninfoportal.