Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Schüller
Das Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus steht allen Bürgern und Vereinen der Ortsgemeinde Schüller nach vorheriger Absprache mit dem Ortsbürgermeister unter Zugrundelegung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Benutzungsentgelte und Benutzungsbedingungen für Veranstaltungen, Familienfeiern, Beerdigungen usw. zur Verfügung.