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Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorge

Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorge

  • Hintergrund

    Das Starkregenereignis Mitte Juli 2021 hatte in der Verbandsgemeinde Gerolstein große Schäden hinterlassen. Studien zeigen, dass es sich dabei nicht um ein Einzelereignis handelt, sondern, dass im Zuge des Klimawandels ein solcher Starkregen überall und zudem häufiger auftreten kann und wird. So auch im Mai 2024 in der nördlichen Vulkaneifel und Anfang September 2024 in Birresborn sowie in weiteren Eifelorten.

    Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsgemeinde Gerolstein für alle ihre Ortsgemeinden und Städte die Erstellung von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten beauftragt. Die beteiligten Planungsbüros werden durch die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde begleitet. 

    Außerdem wurde bei der Verbandsgemeinde eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich verstärkt um die Unterhaltung der Gewässer und damit um die Vorbeugung von Schadenereignissen im Zusammenhang mit Gewässern kümmert.

    „Hochwasser und Starkregen können zwar nicht verhindert werden, aber man kann sich darauf vorbereiten“, erläutert Dr. Rita Ley vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) Rheinland-Pfalz in Mainz, das die Verbandsgemeinde Gerolstein bei Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzeptionen unterstützt. Laut „Wasserhaushaltsgesetz“ ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein könnte, „im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren“ verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. 

  • Maßnahmen, Termine und Planungsbüros

    Ein Hochwasser u. Starkregenvorsorgekonzept hat den Sinn und Zweck, bei Starkregenereignissen die Gefahren und Schäden zu entschärfen. Es wird individuell für jede Ortsgemeinde bzw. Stadt erstellt. Auftraggeber ist die Verbandsgemeinde unter enger Mitwirkung der Stadt- bzw. Ortsbürgermeister:innen und der Verwaltung, beraten durch das jeweils beauftragte Fachbüro. 

    Ein Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept besteht aus einer Vielzahl von empfohlenen Einzelmaßnahmen, die in Teilen von der Verbandsgemeinde, von jeweiligen Ortsgemeinden/Städten und von den Bürgerinnen und Bürgern selbst umgesetzt werden sollten, um wirksam zu werden. Die Verbandsgemeinde kümmert sich neben ihren eigenen Maßnahmen um die Planung und Koordination bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Städten.  Derzeit sind einige Maßnahmen, wie Renaturierung von Gewässern (u.a. Peschenbach in Gerolstein, Kyllbogen zwischen Gerolstein und Lissingen, Hillesheimer Bach), Notabflusswege (z.B. Kerpen) und die Errichtung von Treibgutrechen angestoßen.

    Bei lokalen und extremen Starkregenereignissen (s.u.) können Maßnahmen aus individuellen Hochwasser- u. Starkregenvorsorgekonzepten im besten Fall die Ausmaße mindern, aber leider nicht verhindern. Die Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz unterscheidet hier drei Szenarien: ein außergewöhnliches Starkregenereignis (SRI 7) mit einer Regenmenge von ca. 40 - 47 mm in einer Stunde, ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von 80 - 94 mm in einer Stunde und ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von 112 - 136 mm in vier Stunden.

    Wichtig ist die Zusammenarbeit aller Akteure. Wir bitten daher die Bewohner und Bachanlieger, auch selbst Vorsorge zu treffen, um Schäden möglichst gering zu halten, zum Beispiel Straßeneinläufe und Dachrinnen konstant von Laub zu befreien. Hinweise veröffentlichen wir auch immer wieder in unseren Medien https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/2024/gewaesserschutz-fuer-anlieger/

    Laufende Projekte:

    • Errichtung von 10 Gitterrechen
    • Renaturierung Peschenbach in Gerolstein
    • Renaturierung Kyllbogen zwischen Gerolstein und Lissingen
    • Renaturierung Hillesheimer Bach
    • Notabflussweg Kerpen
    • Ausschreibung Planungsauftrag „Kirchweiler Rohr“ 
    • Planung Stausee Stadtkyll einschl. Betrachtung Wirft 
    • Hochwasserschäden an Gewässern für rd. 1 Mio. Euro sind beseitigt. 

    Alle Termine und Informationen zum Verfahren in der Verbandsgemeinde Gerolstein unter http://hochwasserschutz-konzept.de/verbandsgemeinde-gerolstein

  • Verhaltensvorsorge bei Hochwasser und Starkregen / Sturzflutgefahrenkarten / Starkregen-Simulation

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat einen Flyer zum richtigen Verhalten bei Hochwasser- und Starkregen-Ereignissen herausgegeben. Bürgerinnen und Bürger erfahren darin, wie sie Vorsorge treffen und welche Schutzmaßnahmen sie im Ernstfall ergreifen können.

    Sturzflutgefahrenkarten

    Die Sturzflutgefahrenkarten zeigen die Wassertiefen, die Fließgeschwindigkeiten und die Fließrichtungen von oberflächlich abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen. Sie bieten die kostenlose Möglichkeit, über die Suchfunktion mögliche Sturzflutgefahren gezoomt auf jedes Grundstück in Rheinland-Pfalz zu prüfen.

    Starkregen-Simulation

    Ab sofort kann jeder Rheinland-Pfälzer für seine eigene Adresse die Gefahren bei Starkregen kostenfrei am Computer simulieren lassen. Der sogenannte HydroZwilling kann dreidimensional die Gefahren für Gebäude bei Sturzfluten und Hochwasser simulieren.  Anhand eingefärbter Dächer lässt sich erkennen, wie stark die Häuser gefährdet sind. Das System zeigt auch, welche Straßen nicht mehr befahrbar sind. 

    Unter hydrozwilling.rlp.de kann jeder das System kostenfrei starten. Im Suchfeld oben können Hausbesitzer oder Mieter ihre Adresse eingeben. Man kann zwischen drei verschiedenen Starkregenereignissen auswählen. Anschließend ist es möglich, eine Simulation als Zeitverlauf im Video zu sehen oder ein Standbild vom höchsten Wasserstand - inklusive Messlatte am eigenen Haus. Wie das Portal funktioniert, hat das zuständige Landesamt für Umwelt in diesem Video erklärt: https://youtu.be/uPyk3cAt5DU?si=-P9YybMmq6NEigH8]

  • Hochwasserschutzvorsorge für Gewässeranlieger

    Auch Gewässeranlieger haben eine besondere Verantwortung in punkto Hochwasserschutzvorsorge. Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer tun können und, welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.

  • Informationen zu kommunalen Pegelständen

    Um die über die Möglichkeiten zusätzlicher Pegel („kommunale Pegel“) zu informieren, haben das IBH, die Gewässerkundlichen Dienste der Struktur- und Genehmigungsdirekttionen, das Landesamt für Umweltschutz und das MKUEM zusammen ein Infoblatt Pegel erstellt.