Friedhofsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Friedhofsgebühren werden von der jeweiligen Kommune oder dem Friedhofsträger erhoben, um die Bereitstellung, Unterhaltung und Verwaltung der Bestattungseinrichtungen zu decken. Die Gebührensätze für die Benutzung der Friedhöfe werden teilweise in den jährlichen Haushaltssatzungen der Gemeinden bzw. in einer Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde festgesetzt. 


  • Welche Gebühren fallen an?

    Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Diese finden Sie, wenn Sie in der Übersicht der Gemeinden die entsprechende Gemeinde anklicken. Dort gelangen Sie unter den Bereich der Satzungen. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende