Vergnügungssteuer zahlen
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Leistungsbeschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde GerolsteinDie VG Gerolstein erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der "Satzung der Verbandsgemeinde Gerolstein über die Erhebung der Vergnügungssteuer " vom 15.11.2019
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung