Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GerolsteinEs gibt viele Senioren, die auch im hohen Alter noch keine Pflege benötigen. Für diese Menschen ist eine gesundheitsfördernde und präventive Beratung im direkten Gespräch wichtig. Dort erhalten sie Tipps und erfahren Maßnahmen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld ein selbstständiges, selbst bestimmtes und zufriedenes Leben führen können.
Die Gemeindeschwester plus stellt Kontakte her und fördert Nachbarschaftshilfen. Bei Bedarf zur Grund- und/oder Behandlungspflege nimmt sie Kontakt zum ortsnahen Pflegestützpunkt auf.
Kontakt
Frau Elisabeth ReinarzCaritas-MehrgenerationenhausRaderstraße 954568 Gerolstein
https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/gemeindeschwester-plus/
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.