Alters- und Ehejubiläen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

    Im Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" der Verbandsgemeinde Gerolstein können Geburtstage von Altersjubilaren sowie Ehejubiläen veröffentlicht werden. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Als Ehejubiläen gelten das 50. (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum.

    Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihrer Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine einmalige Mitteilung des Widerspruches reicht aus. Bitte beachten Sie: Eine Übermittlungssperre wird nur für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen als Ganzes eingetragen. Eine Veröffentlichung findet dann für beide nicht statt. 

    Sofern wir keine Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. 

    Rechtlicher Hintergrund: Insofern von Betroffenen kein Widerspruch vorliegt, dürfen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes die Namen, der Wohnort (ohne konkrete Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Wenn Sie der automatischen Veröffentlichung widersprechen möchten, senden Sie den u.a. Widerspruch ausgefüllt an die im Widerspruch angegebene Anschrift/E-Mail-Adresse.