Standplatzgenehmigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Es gibt nichtgewerbliche Veranstaltungen, die von den Besucher:innen als Markt, Festveranstaltung, Ausstellung oder Messe wahrgenommen werden, aber nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und wegen ihrer ideellen Bedeutung als Unterhaltungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen zulässig sind. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende