Spielautomaten, Spielgeräte
Leistungsbeschreibung
Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Aufstellung
- persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen).
- Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
- Automatenaufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO
- weitere Antragsunterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Aufstellplatzbestätigung §33c Abs. 3 GewO