Spielautomaten, Spielgeräte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis.

    Voraussetzungen für die Aufstellung

    • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen).
    • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort 
    • Automatenaufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO
    • weitere Antragsunterlagen
      • Führungszeugnis
      • Gewerbezentralregisterauszug
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
      • Aufstellplatzbestätigung §33c Abs. 3 GewO

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende