Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung


    Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch).

     

     

  • Voraussetzungen

    Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.

  • Anträge / Formulare

    • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
    • Vorlage der Sterbeurkunde
    • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
    • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
    • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt Ihrer

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

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