Kirchenaustritt

  • Leistungsbeschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts (Religionsgemeinschaft) ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich gegenüber der für den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person zuständigen Kommunalverwaltung, in Ihrem Fall also gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, zu erklären. Zuständig 


     

     


  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Gerolstein.
    Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitenden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende