Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts (Religionsgemeinschaft) ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich gegenüber der für den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person zuständigen Kommunalverwaltung, in Ihrem Fall also gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, zu erklären.