Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts (Religionsgemeinschaft) ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich gegenüber der für den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person zuständigen Kommunalverwaltung, in Ihrem Fall also gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, zu erklären.
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitenden. Vielen Dank.