Ruhender Verkehr

  • Leistungsbeschreibung


    Die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Für weitere Informationen fragen Sie Ihre zuständige Verwaltung.