Gästebeitrag in der Verbandsgemeinde Gerolstein - Quartalsmäßige Abrechnung
Leistungsbeschreibung
Das vielfältige touristische Angebot an der Oberen Kyll, im Gerolsteiner und Hillesheimer Land macht die Region für Gäste und Einheimische attraktiv und lebenswert. Zugleich bietet der Tourismus für die Städte und Gemeinden wichtige Einnahmequellen und zahlreiche Arbeitsplätze.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein investierte bisher rund 700.000 Euro jährlich in den Wirtschaftsfaktor Tourismus. In 2024 wird die Förderung auf 850.000 Euro angehoben, um die Ferienregion und damit auch das Lebensumfeld der Bürger zu stärken. Zur Mitfinanzierung dieser finanziellen Unterstützung hat der Verbandsgemeinderat Gerolstein die Einführung eines einheitlichen, touristischen Gästebeitrags ab dem 01. Januar 2024 beschlossen.
Die quartalsmäßige Abrechnung des Gästebeitrages jeweils zum 15.04., 15.07., 15.10. u. 15.01. des Folgejahres erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein.
Kontakt für "Gästekarte/Vorteilsleistungen" sowie "Meldesystem" ist die Touristik GmbH Gerolsteiner Land.
Unter folgenden Links können Sie die jeweilige Satzung sowie die Gäste-Melde-Formulare der Verbandsgemeinde Gerolstein, der Ortsgemeinde Stadtkyll und der Stadt Hillesheim aufrufen.
- Erklärung Gäste- und Übernachtungszahlen Gästebeitrag VG (PDF).pdf
- Erklärung Gäste- und Übernachtungszahlen VG und OG Stadtkyll (PDF).pdf
- Erklärung Gäste- und Übernachtungszahlen Hillesheim und VG (PDF).pdf
- 2023-10-13 Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 13.10.2023, In Kraft ab 01.01.2024 für die Veröffentlichung im Mitteilun.pdf
- 2023-12-08 Neufassung Satzung Gästebeitrag Stadt Hillesheim ab 01.01.2024 (PDF) Veröffentlichung Internetseite.pdf
- Neufassung Satzung Gästebeitrag Ortsgemeinde Stadtkyll vom 20.09.2023 in Kraft ab 01.01.2024 Veröffentlichung im Mitteilungsblatt (PDF).pdf