Gästebeitrag in der Verbandsgemeinde Gerolstein - Quartalsmäßige Abrechnung

  • Leistungsbeschreibung

    Das vielfältige touristische Angebot an der Oberen Kyll, im Gerolsteiner und Hillesheimer Land macht die Region für Gäste und Einheimische attraktiv und lebenswert. Zugleich bietet der Tourismus für die Städte und Gemeinden wichtige Einnahmequellen und zahlreiche Arbeitsplätze.

    Die Verbandsgemeinde Gerolstein investierte bisher rund 700.000 Euro jährlich in den Wirtschaftsfaktor Tourismus. In 2024 wird die Förderung auf 850.000 Euro angehoben, um die Ferienregion und damit auch das Lebensumfeld der Bürger zu stärken. Zur Mitfinanzierung dieser finanziellen Unterstützung hat der Verbandsgemeinderat Gerolstein die Einführung eines einheitlichen, touristischen Gästebeitrags ab dem 01. Januar 2024 beschlossen. 

    Die jeweiligen Gästebeitragssatzungen finden Sie, wenn Sie in der Übersicht der Gemeinden auf die entsprechende Gemeinde klicken unter dem Punkt "Satzungen".

  • Zuständige Stelle

    Die quartalsmäßige Abrechnung des Gästebeitrages jeweils zum 15.04., 15.07., 15.10. u. 15.01. des Folgejahres erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein.

    Zuständig für die Gästekarten/Vorteilsleistungen sowie das Meldesystem ist die Touristik GmbH Gerolsteiner Land.

    • Ansprechpartnerin „Gästekarte/Vorteilsleistungen“: Elvira Weimer & Sarah Wiesen
    • Ansprechpartner „Meldesystem“: Sarah Wiesen
    • Informationen zu den Vorteilsleistungen unter: www.gerolsteiner-land.de/gerocard

    Kontakt: 
    Tel. 06591 133100
    E-Mail: touristinfo@gerolsteiner-land.de
    Burgstraße 6,  54576 Hillesheim
    http://wwww.gerolsteiner-land.de/

  • Anträge / Formulare

    Unter u.a. Links können Sie das jeweilige Gäste-Melde-Formular der Verbandsgemeinde Gerolstein, der Ortsgemeinde Stadtkyll und der Stadt Hillesheim aufrufen.