Kommunale Förderung für Vereine beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gerolstein

    Die Vereine leisten einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung der Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Senioren, Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Senioren- und Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken. 

    Mit der finanziellen Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Gerolstein diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist. Sie setzt damit ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Die Pflege und Förderung von Sport und Spiel sowie die Senioren- und Jugendarbeit werden als eine wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinde anerkannt. 

    Die Verbandsgemeinde fördert dabei den Neu- und Erweiterungsbau sowie größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen außer Kinderspielplätzen. Diese Förderung erfolgt auch in der Erfüllung der Ausgleichsfunktion gemäß § 67 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO).  

  • Teaser

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

  • Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
  • Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende