Am Sonntag, 22. März 2026 findet in die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland-Pfalz sowie in der Stadt Gerolstein die Wahl zum Stadtbürgermeister statt. Bis spätestens 01. März 2026 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.
An der Wahl können Sie als Urnenwähler in Ihrem Wahllokal teilnehmen oder vorher einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen:
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Personifizierter QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Online-Antrag über https://tbk.ewois.de/IWS/start.do?mb=118
- Antrag per E-Mail an wahlen@gerolstein.de
- Abgabe des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Mit den vorgenannten Möglichkeiten werden Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen per Post an Ihre Versandanschrift übermittelt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Adresse genau anzugeben.
Im Rathaus Gerolstein (Erdgeschoss / Raum 0.01) haben wir zudem ein Briefwahlbüro vorgehalten. Die Öffnungszeiten können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. In den Rathäusern in Hillesheim und Jünkerath werden keine Briefwahlunterlagen persönlich ausgegeben.
Wir bitten Sie, Ihren Wahlbrief (in der Stadt Gerolstein - Ihre Wahlbriefe) unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten rechtzeitig an die „Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein“ zu versenden. Der Wahlbrief kann auch am Wahltag im zuständig Wahllokal (Ausnahme: Briefwahlbezirke Stadt Gerolstein und Hillesheim) abgegeben werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Verbandsgemeinde Gerolstein unter Tel. 06591 13-1500 gerne zur Verfügung.
Wahlamt Verbandsgemeinde Gerolstein

