Im Rahmen einer Feierstunde wurde am 20. Februar 2025 Uwe Stahl zur neuen Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 - Gerolstein und damit zum Nachfolger von Klaus Sohns ernannt. Der Direktor des Amtsgerichts Daun Norbert Kreten und Klaus-Dieter Peters, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Gerolstein, wünschten dem ausgeschiedenen Schiedsmann Klaus Sohns für die Zukunft alles Gute und dankten ihm für die jahrelange engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit der er wesentlich zum Rechtsfrieden in seinem Schiedsamtsbezirk beigetragen habe.
Auch Bürgermeister Hans Peter Böffgen übermittelte seinen Dank: "Seit November 2010 haben Sie dieses verantwortungsvolle Amt mit Fingerspitzengefühl ausgeübt. Durch Ihre Vermittlung konnten Sie sicherlich so manchen Konflikt beilegen und zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten beitragen. Dafür danke ich Ihnen im Namen der Verbandsgemeinde Gerolstein herzlich."
Anschließend vereidigte der Direktor des Amtsgerichts Uwe Stahl als neue Schiedsperson und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute, viel Erfolg und allzeit eine glückliche Hand bei den Konfliktschlichtungen. Beigeordneter Klaus-Dieter Peters gratulierte im Namen der Verbandsgemeinde Gerolstein ganz herzlich zur Ernennung. Bürgermeister Hans Peter Böffgen dankte ihm für die Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen: "Ihre Aufgabe ist von großer Bedeutung, denn Sie tragen dazu bei, den sozialen Frieden zwischen zerstrittenen Parteien wiederherzustellen. Dies erfordert Eigenschaften wie gesunde Menschenkenntnis, Sachverstand, Lebenserfahrung, Verschwiegenheit und Verhandlungsgeschick."
Schiedspersonen, auch Friedensrichter, Schiedsmänner oder Schlichter genannt, sind zuständig für ein Schiedsverfahren.
Das Amt der Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Die Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen streitenden Parteien zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen (Vertrag zwischen beiden Parteien).
Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 28. März 2019 wurden nach § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz nachfolgende drei Schiedsamtsbezirke gebildet:
- Schiedsamtsbezirk 1 - Gerolstein (ehemalig Gerolsteiner Land): Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Rockeskyll und Salm
- Schiedsperson: Uwe Stahl, Birresborn
- Schiedsamtsbezirk 2 - Hillesheim (ehemalig Hillesheimer Land): Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum
- Schiedsperson: Wolfgang Schüssler, Dohm-Lammersdorf
- Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll): Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Schönfeld, Steffeln und Auel
- Schiedsperson: Axel Manderfeld, Birgel
Der Schiedsamtsbezirk Jünkerath (ehemals Obere Kyll) gehört zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm, die Schiedsamtsbezirke Gerolstein und Hillesheim zum Bezirk des Amtsgrichts Daun.
Die Anschriften der Schiedspersonen für die einzelnen Schiedsamtsbezirke finden Sie unter https://agpru.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/ (Bereich Amtsgericht Prüm) sowie https://agdau.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/ (Bereich Amtsgericht Daun).
Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar
In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.
Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.
Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.
Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen - helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung.
Quellen: Amtsgericht Prüm / Amtsgericht Daun