Verbandsgemeinde Gerolstein stellt ihre Feuerwehren für die Zukunft auf


Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer Wehren erstellt. „Der Feuerwehrbedarfsplan bietet uns eine wichtige Entscheidungshilfe, wie Brandschutz und technische Hilfeleistungen in unserer Verbandsgemeinde dauerhaft umgesetzt und finanziert werden können“, so Bürgermeister Hans Peter Böffgen.

„Unsere 57 Feuerwehren mit unseren über 1.250 Kameradinnen und Kameraden helfen nicht nur bei Bränden, Unfällen und Unwetterkatastrophen. Sie sind auch wichtige Säulen in unserer sozialen Gemeinschaft, prägen mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz unsere Dörfer und Städte“, so Hans Peter Böffgen. „Umso wichtiger ist es, unsere Wehren mittel- und langfristig zukunftsfähig aufzustellen.“ Der umfangreiche Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am 13. Februar 2025 einstimmig beschlossen.

Eine Projektgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehrführung unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH hat in den vergangenen beiden Jahren eine detaillierte Analyse der Feuerwehrstruktur und ihrer künftigen Anforderungen erarbeitet und dafür eine Vielzahl an Daten erhoben. Die Basis bilden die Einwohnerverteilung und die Infrastruktur der Verbandsgemeinde (u.a. Verkehrswege, Gewerbe, Industrie, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Kitas und Schulen sowie Gewässer), woraus sich wiederum die Risikoklassen, sprich z.B. besondere Brandgefahren oder technische Herausforderungen je Ortslage definieren.

Auch die umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind eingeflossen. Die Feuerwehrverordnung schreibt beispielsweise vor, dass die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle acht Minuten nicht überschreiten darf. Diese sogenannte „Einsatzgrundzeit“ ist inzwischen auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes auf 10 Minuten erhöht worden, da der Aufbau der Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz abgeschlossen ist. 

Die Bestandaufnahme aller aktiven Feuerwehren der VG Gerolstein bildet das Herzstück der Dokumentation. Dazu hat die Projektgruppe relevante Daten aller 57 Standorte zusammengeführt und ausgewertet. Berücksichtigt wurden u.a. die personelle und organisatorische Verteilung, Ausrüstung und Ausbildung, der Fahrzeug- und Technik-Bestand sowie dessen Verteilung, die grundsätzliche Gebietsabdeckung und die interkommunale Zusammenarbeit über VG-Grenzen hinweg. Die Schlussfolgerungen zur Leistungsfähigkeit und den künftigen Anforderungen an die Feuerwehrstruktur münden in konkrete Empfehlungen.

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde in allen Phasen seiner Erstellung immer wieder in den Gremien der Verbandsgemeinde vorgestellt und mit den Wehrführungen besprochen. „Wichtig: Alle Wehren sollen, soweit personell und organisatorisch möglich, erhalten bleiben!“ Darin sind sich alle Verantwortlichen einig.

Einige Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung: "Wir erarbeiten gerade ein Maßnahmenkonzept zur Nachwuchsgewinnung für die Jugend- und Bambini-Feuerwehren bzw. zur Mitgliedergewinnung für die aktiven Wehren. Bereits fest steht das Konzept, welche Fahrzeuge bis 2029 zu beschaffen sind, um unsere Wehren für die diversen Einsätze an den einzelnen Standorten zu befähigen. Außerdem prüfen wir gerade, wie wir die bisher in Jünkerath, Hillesheim und Gerolstein vorhandenen Werkstätten räumlich, technisch und organisatorisch zusammenführen können, damit unserer Feuerwehren stärker von Synergien profitieren und leistungsfähiger agieren können", so Projektleiter Pascal Lenzen. Der stellvertretende Fachbereichsleiter Bürgerdienste ist bei der VG Gerolstein u.a. für Feuerwehrwesen und Brandschutz zuständig.

Die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wird die Umsetzung über weitere fünf Jahre begleiten. Die kontinuierliche Betreuung soll sicherstellen, dass notwendige Anpassungen und Aktualisierungen rechtzeitig und effizient umgesetzt werden.

Die Kosten für den Feuerwehrbedarfsplan liegen bei 11.905,95 € brutto pro Jahr, für den Gesamtzeitraum von fünf Jahren inkl. der einmaligen Fortschreibung innerhalb dieses Zeitraums bei 59.529,75 €. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wird 2025 aus übertragenen Haushaltsmitteln finanziert.

Hintergrund: Aufstellung und Fortschreibung von Feuerwehrbedarfsplänen sind bislang noch nicht gesetzlich in Rheinland-Pfalz verankert, werden aber im neuen Entwurf des Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) ab dem 01.01.2028 als verpflichtend aufgenommen. Gemäß des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) haben Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine entsprechende Feuerwehr aufzustellen und auszustatten. 2020 wurde das Gesetz erneuert: Die kommunalen Aufgabenträger können seitdem einen Bedarfsplan für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz erstellen. Die Gesamt-Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans muss bis 2029 erfolgen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein nimmt hier eine Vorreiterrolle ein.