Unterkunftsbetriebe müssen ab 1. Januar 2025 keine Meldungen mehr von deutschen Staatsangehörigen vornehmen. Hintergrund ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG), die dann in Kraft tritt. Ansonsten bleibt das Gästebeitragsmeldeverfahren in der VG Gerolstein unverändert. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen.
Beim digitalen Meldeverfahren wird unser Dienstleister, die AVS GmbH, entsprechend geringfügige Anpassungen vornehmen. Beim manuellen Verfahren gibt es keine Änderungen: Alle bestehenden Formulare und Verfahrensregeln haben weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.
Für Rückfragen steht ihnen das Team der Touristik GmbH Gerolsteiner Land gerne zur Verfügung.
Keine Meldepflicht für deutsche Gäste
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