
Gemäß der Satzung zur Erhebung des Gästebeitrages sind von dieser Mitwirkungspflicht alle touristischen Vermietungsbetriebe betroffen, unabhängig von ihrer betrieblichen Größe und Beschaffenheit.
Die Betriebe werden hiermit erneut aufgefordert, ihr Vermietungsgeschäft umgehend bei der Touristik GmbH Gerolsteiner Land anzugeben - Kontakt:
meldesystem@gerolsteiner-land.de, Tel. 06591 13-3050.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass laut Satzung der Verbandsgemeinde Gerolstein auch rückwirkende Schätzungen von touristischen Übernachtungsaufkommen bei Bekanntwerden eines Unterkunftsbetriebes zulässig sind und mit einer Rechnungsstellung umgesetzt werden.
Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen und zum Abrechnungsverfahren beantwortet die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein - Kontakt: gaestebeitrag@gerolstein.de, Tel. 06591 13-1810.
Touristische Übernachtungsgäste erhalten nach Zahlung des Gästebeitrags eine Gästekarte sowie ein Vorteilsheft. Dieses Vorteilsheft ist ein Mehrwert für alle touristischen Gäste, da darin unzählige Vergünstigungen und kostenfreie Eintritte in der gesamten Ferienregion Gerolsteiner Land geboten werden.
Die Unterlagen erhalten Sie nach Meldung bei der Touristik GmbH Gerolsteiner Land.
Informationen zu den Themen Gästekarte, Vorteilsleistungen, Meldesystem sowie zur quartalsmäßigen Abrechnung auch unter www.gerolstein.de/buergerservices/leistungen/