Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems – und das nicht erst in Zeiten des Klimawandels. Sie sind CO2- und Regenwasser-Speicher, Lebensraum für zahlreiche Lebewesen, Luftreiniger, Schattenspender und Temperaturregulator. Dabei gilt: Je größer der Baum, desto größer seine Wirkung. Darüber hinaus prägen Bäume, gerade in bebauten Gebieten, positiv das Landschaftsbild und wirken auf das menschliche Wohlbefinden.
Regelmäßige Überwachungen und angemessene Baumpflegemaßnahmen tragen dazu bei, dass sich die positive Wirkung der Bäume nicht ins Gegenteil kehrt – zum Beispiel durch zerbrechende Äste oder entwurzelte Bäume. Hier ist jeder Grundstückseigentümer gefragt, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Im öffentlichen Raum, sprich, im Zuständigkeitsgebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein und aller zugehörigen Gemeinden, führt Peter Kluth, Dipl.-Forstwissenschaftler und selbstständiger Baumkontrolleur, im Auftrag der Verbandsgemeinde regelmäßige Kontrollen durch: “Sie finden, je nach Alter, Zustand und Standort des Baumes, in unterschiedlichen Intervallen statt“, berichtet Kluth. Die Ergebnisse werden in einem digitalen Baumkataster dokumentiert und ziehen, wenn erforderlich, Pflegemaßnahmen nach sich. „Wir sichern zum Beispiel Äste in alten Bäumen, damit sie nicht brechen. Oder wir entnehmen entlang von Verkehrswegen einzelne Äste, damit der Lichteinfall besser gegeben ist. Auch ein gezielter Rückschnitt stabilisiert den Baum, denn er sorgt dafür, dass sich neue Wurzeln und Blätter bilden“, nennt Kluth einige Maßnahmen. Nach Stürmen oder bei langanhaltender Trockenheit finden zusätzliche Kontrollen statt.
Das Baumkataster der Verbandsgemeinde Gerolstein umfasst 11.000 Einzelbäume und 800 Baumgruppen mit ca. 80 Hektar Fläche in 62 Orten bzw. Ortsteilen. Besagte Bäume und Baumgruppen stehen an öffentlichen Verkehrs- und Radwegen, an Schulen und Kindergärten, Spiel- und Sportplätzen, an Gemeindehäusern, auf Friedhöfen und in Parks. Seit 2021 sind die Baumdaten für die gesamte Verbandsgemeinde Gerolstein in einem Geoinformations-System gespeichert.
Um die Pflege des digitalen Baumkatasters sowie die Abstimmung der notwendigen Pflegemaßnahmen mit den zuständigen Ortsbürgermeistern oder Hausmeistern kümmert sich der Fachbereich Bauen und Umwelt der Verbandsgemeinde. „In der Regel erfolgen Pflegemaßnahmen oder Fällungen im Sinne des Artenschutzes gem. § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von Anfang Oktober bis Ende Februar“, so Mitarbeiterin Eva Mertes. „Bei drohender Gefahr - zu Gunsten der Verkehrssicherung - auch außerhalb dieses Zeitfensters.“