Die Verbandsgemeinde Gerolstein fördert Ortsgemeinden und Vereine


Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt Ortsgemeinden und Vereine beim Neu- und Erweiterungsbau sowie bei größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen.

Zuschussanträge für das Jahr 2023 sind bis zum 25.09.2022 formlos mit einer Planskizze und einem Finanzierungsplan bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, einzureichen. 

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 

Kontakt: Bernd Schmitz, Tel. 06591 13-1108 sowie Daniela Reusch, Tel. 06591 13-1097 gerne zur Verfügung.

Bereits seit Jahren fördert auch die Stadt Gerolstein im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Vereine und Organisationen. 

Die Stadt gewährt aufgrund ihrer Richtlinien finanzielle Zuwendungen für bauliche Investitionen, Anschaffung von z.B. Sport- und Spielgeräten, Musikinstrumenten und Jugendarbeit. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der zuständige Ausschuss; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Zuschussanträge für das Jahr 2023 sind ebenfalls bis zum 25.09.2022 bei Stadtbürgermeister Uwe Schneider oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 3, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.