Erste Landesverordnung zur Änderung der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung 


Mit der ersten Landesverordnung zur Änderung der Dreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.02.2022 sollen schrittweise bis zum 20. März Lockerungen erfolgen.  

Zu den ersten Schritten dieser geplanten Öffnungen zählen u.a.:

  • Zusammenkünfte: Privaten Treffen von geimpften bzw. genesenen Personen sind ab sofort ohne Einschränkungen möglich. Sofern eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, darf sie sich dabei weiterhin höchstens mit zwei Personen eines anderen Hausstands treffen. (§ 4 Abs. 1 CoBeLVO). Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten bis auf Weiteres für alle Personen.
  • Öffentliche und gewerbliche Einrichtungen: In geschlossenen Räumen öffentlicher (z.B. Bibliotheken/Mediatheken) oder gewerblicher Einrichtungen entfallen ab sofort die 2-G-Regelung sowie die Personenbegrenzung. Es gelten nur noch das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. (§ 7 CoBeLVO)
  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung: Hier gilt weiterhin für Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regelung (Testpflicht für Ungeimpfte) (§ 4 Abs. 5 CoBeLVO)

Weitere Informationen unter https://corona.rlp.de/de/startseite/